Rechtlich geschützte Farben

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Hallo,

es gibt die Farbmarken, das sind eingetragene Rechte an einer bestimmten Farbe. Über die Website des Deutschen Patent und Markenamtes kann recherchiert werden, welche Farben von wem für welche Anwendungen geschützt sind.

RAL 4010 Telemagenta wurde von der Telekom für bestimmte Anwendungen, so genannte Warenklassen, geschützt. Für alle anderen Anwendungen kann jeder den Farbton RAL 4010 benutzen und für private Zwecke sowieso.

Andere prominente Beispiele sind das Milka-Lila, ARAL-Blau (HKS 47), Post-Gelb, Rot & Grün von Melitta, Dresdner Bank-Grün (Pantone 236), YELLO Strom Gelb (HKS 3) und viele mehr, deren CI-Farbe als Marke eingetragen ist.

Viele Grüße

www.busiless.info/buecher.html

zetra  11.11.2011, 17:20

Rechtlich geschützt? Aber, jeder kann diese Farben für seine Zwecke verwenden. Ein Widerspruch?

verreisterNutzer  11.11.2011, 19:51
@zetra

NEIN, denn der Schutz dient in erster Linie der Verhinderung der unbefugten kommerziellen Nutzung. Wenn du dein Handy in RAL 4010 lackierst, kannst du das machen. Wenn ein Handyhersteller das macht, sieht die Sache anders aus ...

Farben sind nicht geschützt

Nur das Desing mit den Farben sind geschützt

veraeva12  08.11.2011, 19:40

auch farben können geschützt sein.

WasNur  08.11.2011, 19:42
@veraeva12

Also darf ich diese farben nicht verwenden?

adavan  08.11.2011, 20:11
@WasNur

du könntest unter Umständen Post von einem Patentanwalt bekommen. Und es ist gar nicht so einfach, eine geschützte Farbe "hinzukriegen"

zetra  11.11.2011, 17:42
@adavan

Blödsinn, diese Farbe hat eine RAL-Nr., jeder Mixer fertigt diese Farbe.

soweit ich weiß, kann ich jede Farbe benutzen, egal für was...

Nur die Farbenreihen: RAL, Verkehrsfarben sind nach DIN immer gleich und somit müssen die Nr. dieser Farben immer mit den Farbton übereinstimmen. Werbungen z.B. mit Mennige (die beste Rostschutzfarbe aller Zeiten Bleimennige) führen in die Irre, da diese Farbe nur noch für eingetragene Betriebe zu beziehen ist, sind mit den genannten Farben nicht möglich. Also, rechtlich geschützt , hier muss genau aufgepasst werden.

spontan fällt mir noch das taxigelb und die polizei ein, obwohl die ja jetzt "blau" tragen, vlt. ist deren grün freigegeben.

was hast du denn vor?

vesparoller  08.11.2011, 19:18

Richtig - das Taxi-gelb bekommst Du bei Neufahrzeugen (privat zugelassen) nicht!

verreisterNutzer  09.11.2011, 07:54
@vesparoller

FALSCH! Das sind keine Farbmarken! Das TAXI Beige RAL 1015 Hellelfenbein kann auch für jedes andere Fahrzeug benutzt werden - nur das TAXI-Schild nicht! Ebenso darf das RAL 5017 Verkehrsblau der Polizei benutzt werden - nur ohne den Schriftzug "Polizei"!