rechtlich - ab wann darf mein Kind allein mit der Ubahn fahren?

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Hi,

Also nur die rechtliche Seite:

Mit der Bahn dürfen Kinder rein rechtlich ab fünf Jahren alleine reisen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Straßenbahnen, erst ab sieben Jahren. Für Reisen mit dem Flugzeug gilt, dass Kinder unter fünf Jahren nicht alleine reisen dürfen. Für fünf- bis zwölfjährige Kinder besteht die Möglichkeit, als angemeldetes unbegleitetes Kind zu fliegen. Ab sieben Jahren dürfen angemeldete Kinder auch Flüge mit Umsteigen machen. Kinder zwischen zwei und fünf Jahren können in Begleitung ihrer Geschwister ab 16 Jahren eine Flugreisen machen.

Hoffe war aufschlussreich, ob der Kleine [und vor allem Du ihm] sich das auch zutrauen würde, ist eine andere Sache.

Tschöhö :)

reamaus 
Fragesteller
 06.08.2011, 20:02

Hallo - vielen lieben dank für deine antwort! damit hilfst du mir sehr weiter! danke danke ;)

reamaus 
Fragesteller
 06.08.2011, 20:03

wo hast du die antwort denn gefunden? gültig in österreich? oder bist du in deutschland?

Vater100  10.11.2011, 10:58

Laut telefonischer Auskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Necker (VRN) unter Telefonnummer 0049-(0)621-107700 gibt es keine Mindestsalterseinschränkung für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für die Kinder ohne Begleitung. Allein fahrende Kinder unter 6 Jahren müssen einen gültigen Fahrschein besitzen.

rechtlich gibt es da glaube ich nichts

7 denke ich

essayn  06.08.2011, 20:28

Kurz und bündig, so solls sein. Hastn TU von mir bekommen. ^^

Laut telefonischer Auskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Necker (VRN) unter Telefonnummer 0049-(0)621-107700 gibt es keine Mindestsalterseinschränkung für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für die Kinder ohne Begleitung. Allein fahrende Kinder unter 6 Jahren müssen einen gültigen Fahrschein besitzen.