Rechte und Umgang mit krankem Vater und Geschwister?
Guten Tag liebe Community,
....ich benötige konstruktive Inputs oder Meinungen.
Die Situation: Ich habe einen Vater 84 Jahre, mit dem ich über 30 Jahre kaum Kontakt hatte.
Aufgrund Scheidung der Eltern, als ich 15 Jahre alt war. Heute bin ich 55 Jahre.
Durch meinen älterer Bruder der beim Vater lebte/ich bei Mutter ist das Verhältnis totz meiner Versuche zum Bruder erkaltet und der Bruder möchte keinen Kontakt zu mir und nimmt sich das Recht heraus keine Informationen an mich weiterzugeben.
r hatte bisher über 30 Jahre mich schlecht gemacht und meinen Vater negativ beeinflusst.
Fakt ist, mein Vater wohnt seit 8 Jahren alleine (2.te Frau verstorben) in einem eigenen Haus.
Ich kenne nichts über ihn, seinen Hausarzt, seine Vollmachten ect.
Mir geht es um meinen Vater, die Möglichkeit ihn zu unterstützen oder ihm zu helfen. Denn die Zeit verrinnt.
Er ist krank, ist momentan im Krankenhaus. Mein Bruder redet nicht mit mir, ich habe den Aufenthalt nur durch widrigen Umstände erfahren.
ALSO, meine Frage: Wie gehe ich damit um oder wohin wende ich mich.
Wer ist mein Vater sein Hausarzt?
Wie kann ich erfahren oder hinterlegen, dass ich Informiert werde, wenn nein Vater im Krankenhaus ist?
Wie erfahre ich und ob, ob bereits eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht für den Vater besteht.
Ect.....
5 Antworten
Alleine dein Vater entscheidet, wer vom Krankenhaus Auskunft bekommt und wer nicht. Ebenso beim Hausarzt. Er muss angeben, dass eine Patientenauskunft an dich freigegeben wird.
Dass du sein Sohn bist reicht als Recht auf Auskunft nicht aus. Also musst du ihn wohl darum bitten, dass er dich gegenüber dem Arzt/KH für Informationen frei gibt.
Solange dein Vater geistig fit und selbständig ist, somit seine eigenen Entscheidungen treffen kann, hätte er dich vermutlich informiert, ob und wenn du was für ihn hättest tun können. Vielleicht hat dein Bruder dazu die entsprechenden Vollmachten. Und möglicherweise bist du in diesen Vollmachten ausdrücklich ausgeschlossen (den Punkt gibt es in der Patientenverfügung auch), weil kein Kontakt und du überhaupt nichts über ihn weißt. Wenn du deinem Vater wieder näher kommen willst, dann besuch ihn im Krankenhaus. Aber wer sein Hausarzt ist und alles andere musst du nicht zwingend erfahren, wenn er oder dein Bruder (der offenbar besseren Kontakt zu eurem Vater hat) das nicht wollen.
Du warst also im Krankenhaus. Warum hast du nicht mit deinem Vater selber gesprochen, ihm Hilfe angeboten? Noch kann er ja offenbar selber entscheiden, von wem er Hilfe haben will. Du könntest auch den Stationsarzt mit dazu nehmen und ihr sprecht zu dritt (dein Vater, der Arzt, du) über die Zukunft deines Vaters und wie es weitergehen soll/kann.
Naja der Vater ist stur und möchte da Hilfe
Er möchte "da Hilfe"? Was hat das mit stur zu tun? Was genau möchtest du denn jetzt überhaupt?
Entschuldige, daß ist Schreibfehler.
Vater ist teils klar, teils verwirrt, vergesslich, stur und möchte alles alleine machen.
davon erfährst du garnichts. dein vater ist ein erwachsener mensch und so lange er keinen gesetzlichen betreuer hat, geht dich alles nix an.
wenn du interesse hast, fahr doch einfach mal ins krankenhaus mit paar blumen, schoki und ner netten zeitung und guck wie es ihm geht. von da aus kannst du weiter gucken.
Soweit bin ich auch und wie erhalte ich trotz seiner geistigen Aussetzer Zugang für weitere Unterstützung.
Sorry, war nicht hilfreich, dennoch danke.
Du mußt mit ihm sprechen, vielleicht hat er einen Anwalt oder Bekannten in entsprechender Position (Notar?), dem er vertraut und der in seinem Namen rechtliche Entscheidungen treffen kann, also nicht Dein Bruder sondern eine dritte Person. Erwarte nicht, daß Dir diese Position nach einer so langen Trennung ratzfatz übertragen wird.
Besser wenn eine neutrale Person zwischen Euch steht, mit der aber Du sprechen kannst, denn über Deinen Bruder wird nichts laufen, der wird höchstens kommen sobald es was zu erben gibt - mach Dich lieber schon mal auf einen Erbstreit gefaßt. Besser wenn alle Erbfragen noch zu Lebzeiten des Vaters mit seiner Einwilligung geklärt werden können, aber auch dazu ist ein Anwalt oder Notar der sich auskennt in dieser Materie sehr anzuraten. Und den sollte am besten Dein Vater bestellen, nicht Du.
Vielen lieben Dank. Und ja, ich weiß was kommen wird, wegen Erbe.
Das ist die Angst meines Bruders, denn bisher hat er mich mundtot gemacht und durfte nicht an meinen Vater ran.
Jetzt droht Gefahr für ihn.
Nochmals danke für die klaren Worte, das brauch ich!
Wenn dein Vater bisher noch allein gewohnt hat,dann ist die Wahrscheinlichkeit groß,dass er noch soweit klar ist,dass er einige Entscheidungen selber treffen kann.
Vor allem die Entscheidung,dich sehen zu wollen.Wollte dein Vater oder dein Bruder keinen Kontakt mehr?Ich würde einfach vorbei fahren und schauen,ob iihr miteinander reden könnt.
Wenn dein Vater wiederholt sagt,dass er das nicht möchte,dann ist das leider so.
Dem Bruder würde ich evtl. einen Brief schreiben,damit er dir wenigstens sehr wichtige Dinge mitteilt.
Leider werde ich WhatsApp blockiert, hatte nur Zufall seine Nummer erfahren vom Bruder.
Er möchte keinen Kontakt zu mir....
Die Anschrift kenne ich nicht und kann es nicht in Erfahrung bringen.
Vielen lieben Dank, doch mein Vater möchte Kontakt zu mir.....aber mein Bruder ist sehr beeinflussend.
Danke für den sehr netten und für mich hilfreichen Tip.
Leider ist er weniger Empgath sondern konservativ und geprägt.
Für mich sind auch rechtliche Tips wichtig, nicht um diese umzusetzen, einfach fùr mich eine Mitte zu finden.
Googeln und grübeln....habe keinen Gesprächspartner.
Gehe ihn halt im Krankenhaus besuchen, um dich endlich nach 40 Jahren zu versöhnen. Denn nur er oder dein Bruder können dir da Auskunft geben. Du kannst höchstens das Gespräch mit dem Stationsarzt suchen.
Wenn dein Vater zum Pflegefall wird, dann wird das Haus ziemlich sicher verkauft werden müssen, um dies vorab selbst finanzieren zu können.
Einfluss nehmen kann da niemand drauf, auch nicht dein Bruder. Es sei denn, er übernimmt die Pflege des Vaters und bekommt dafür dann einfach einen Stundenlohn.
Die Ansätze dafür sind geregelt, zumindest ist dies in der Schweiz so. Wenn dein Vater nicht mehr Geschäftsfähig ist, dann bekommt er einen Beistand, der seine Dinge regelt. Es sei denn, es gibt eine Verfügung deines Vaters, dass er dafür deinen Bruder eingesetzt hat, falls er jemals nicht mehr fähig dazu ist.
Wir machten dies vor Jahren, nebst der Patientenverfügung, mit unserem Vater zusammen. So würde mein Bruder seine Geschäfte, ohne die Unterschrift von mir, weiter verwalten.
Das muss aber zwingend bei geistiger Gesundheit handschriftlich verfasst werden.
Vielen lieben Dank.
Was aber wenn der Bruder sich nun auch nicht mehr um den Vater kümmern möchte.
Er hat seit 1 Jahr keinen Kontakt zum Vater und gestern trafen wir uns zufällig gemeinsam im Krankenhaus.
Er kam nur, weil die Polizei den Bruder verständigt hat.
Vater hat beim Rasenmähen vor Haus einen Krampfanfall und Ohnmacht erlitten. Eine Firma gegenüber gat due Polizei verständigt.
Thema ist, dass mein Vater Angst hat um sein Hab und Gut gat, da seitdem die Schwiegertochter nicht das bekam was sie wollte, Geld ect. Bruder den Kontakt abgebrochen gstvund den Vater alleine lässt.
Der Vater kann gesundheitlich nicht alleine im Haus ohne Hilfe.....