Recht auf Wörterbuch in Französisch Klausur?
Hallo, wir schreiben morgen eine Klausur in Französisch. Ich gehe in die Oberstufe eines Gymansiums in Hessen. Da nahezu die ganze Klasse null Französisch kann und 90% des Jahrgangs dieses schöne Fach abwählen werden, brauchen wir unbedingt ein Wörterbuch. Beispielsweise in den Klausuren im ersten Halbjahr hat jeder 90 Minuten lang im WB geblättert, um auch nur ein bisschen was zu Papier zu bringen. So auch bei mir. in der dritten Klausur des Jahres morgen sind bei uns Wörterbücher verboten. Haben wir ein Recht darauf, eines in der Klausur benutzen zu dürfen? Im Abitur ist dies ja schließlich auch erlaubt. Da ich auf den Fehlerquotienten wohl wieder 0 Punkte bekommen werde, brauche ich unbedingt etwas im Inhalt..
3 Antworten
Nein, das ist die Entscheidung des Lehrers und auch okay und normal so, ihr habt keine Chance das "einzuklagen". Da hilft nur: Richtig lernen.
Ihr könnt es nicht einklagen. Jedoch müsst Ihr dann nur die Vokabeln wissen, die Ihr bisher gelernt habt. Alle darüber hinausgehenden müssen dann angegeben werden.
Ich denke nicht, dass ihr ein Recht darauf habt, ein Wörterbuch zu benutzen.
Habe im Übrigen erst gestern mit Verwunderung gelesen, dass es in Hessen offensichtlich erlaubt ist, beim Abitur ein zweisprachiges Wörterbuch zu verwenden. Konnte das erst gar nicht glauben.