Rechnung und AGB mitversenden (eBay)?

6 Antworten

Rechnung ja, AGB nein.

Die AGB müssen dem möglichen Kunden bereits vor Abschluss einen Kaufvertrages zur Einsicht möglich sein.

DerNIMDA 
Fragesteller
 23.06.2016, 16:28

Es gibt folgende Wahlmöglichkeiten:
-Einzelhändler
-Großhändler oder Distributor
-Markler/Aktenhändler/Börsenhändler/Händler
-Autohändler
-andere

FGO65  23.06.2016, 16:29
@DerNIMDA

Was willst du mir damit sagen ???

DerNIMDA 
Fragesteller
 23.06.2016, 16:31

Welches ich auswählen muss

FGO65  23.06.2016, 16:31
@DerNIMDA

Was hat das mit der Frage zu tun?

DerNIMDA 
Fragesteller
 23.06.2016, 16:31

Hups falsche Frage :D

Die Rechnung auf jedenfall, die AGB mitzuschicken wäre aber sinnlos, der hat der Käufer ja bereits akzeptiert indem er gekauft hat. Die muss er vorher gelesen haben können.

Du musst dem Kunden im allgemeinen gar keine Rechnung ausstellen. Erst wenn es für den Warenempfänger steuerlich notwendig ist, kann er sie einfordern.

Wenn Du eine ausstellt, genügt die Textform (quasi alle Übertragungswege, welche nicht mündich sind). Allerdings stellt das Finanzamt hohe Anforderungen an elektronische Rechnungen bzgl. der Signatur, wobei die Finanzbeamten das AFAIR im Allgemeinen nicht so eng sehen.

Xipolis  24.06.2016, 00:17

So leider in beiden Absätzen nicht korrekt. Siehe dazu § 14 UStG.

Du hast also Deine eigene Firma? Dann wirkt es seriös, wenn Du eine Rechnung mitschickst. Die AGBs musst Du nur dann mitsenden, wenn der Kunde es explizit wünscht oder wenn sie von den gesetzlichen abweichen.

Xipolis  23.06.2016, 17:31

Schreib das mal Amazon.

Gegenüber privaten Käufer im Gegensatz zu gewerblichen Käufern musst Du keine Rechnung ausstellen.

Und ob Du die Rechnung mit der Ware versendest oder separat bleibt Dir überlassen.

Die AGBs können hier nur der Information dienen, denn diese müssen dem Käufer vor dem Kauf ausgehändigt werden und im Vertrag muss auch erkennbar sein, dass die AGBs Bestandteil des Vertrages sind.

Xipolis  24.06.2016, 03:02

Nachtrag: 

Du musst die AGB auf jeden Fall dem Käufer in irgendeiner Form (Brief, Fax, E-Mail oder mit der Ware) dem Käufer zukommen lassen (LG Bochum - 24.10.2008 -14 O 191/08).

eBay versendet nach dem Kauf an den Käufer nur und ausschließlich die Widerrufsbelehrung per E-Mail (neben einer zweiten E-Mail mit der Kauf-Bestätigung).