Rebuy Problem - was tun?

4 Antworten

Für die Rückgabe hast du erheblich weniger Zeit. Du kannst das Gerät maximal wieder an Rebuy verkaufen ... sicherlich mit einem verlust aber anders wird es Rebuy nicht mehr zurück nehmen.

Du kannst das Handy ein Jahr später nicht einfach zurückgeben nur weil du nicht mehr zufrieden bist....

Misterygirl1310 
Fragesteller
 18.03.2019, 11:17

Ich habe noch Garantie auf dieses Handy.

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Razorino  18.03.2019, 11:18
@Misterygirl1310

Die Garantie deckt aber nur einen Technischen Defekt und nicht einen Umtausch bei nicht gefallen. Umtausch Recht hast du nur 14 Tage nach kauf. Das Handy kannst du nicht mehr zurück geben.

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aramis2907  18.03.2019, 11:20
@Misterygirl1310

Du hast keine Garantie, sondern eine gesetzliche Gewährleistung:
Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer.
Da das iPhone ja lt. Deiner eigenen Aussage in einem super Zustand ist, hast Du auch kein Recht auf Rückgabe und Kaufpreiserstattung.
Wenn DU nicht mehr zufrieden bist musst Du wohl versuchen es privat zu verkaufen, Der Verkäufer ist jedenfalls nicht zur Rücknahme verpflichtet.

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Du kannst es maximal wieder an rebuy verkaufen - wirst aber deutlich weniger Geld dafür bekommen!

Warum sollten sie es zurück nehmen???

Auch wenn die Frage schon länger her ist, vielleicht ein allgemeiner Tipp für andere.

Einfach zurückschicken wegen Nichtgefallen, wie in diesem Fall, geht nach so einem langen Zeitraum natürlich nicht. Das kann man normalerweise nur innerhalb von 14 Tagen. Die Rücksendekosten sind hierbei selbst zu tragen.

Bei einem Mangel allerdings gilt bei gewerblichen Händlern die Sachmängelhaftung zwei Jahre lang. Innerhalb der ersten 12 Monate ist es relativ einfach möglich, ein Gerät zurückzuschicken, wenn es Mängel aufweist. Den Nachweis, dass der Mangel bei Versand nicht vorlag, müsste der Händler erbringen. Man kann davon ausgehen, dass ihm das nicht gelingen würde und man bekommt den Kaufbetrag samt Rücksendekosten erstattet. Nach Ablauf eines Jahres gilt dann die Beweislastumkehr. Der Käufer müsste den Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Was wiederum kaum möglich ist.

Also: bei einem Mangel bekommt man, wenn es unter 12 Monaten her ist, sein Geld normalerweise recht unkompliziert zurück. Nach 12 Monaten ist es nur möglich, wenn man den Beweis erbringen kann, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag und nicht erst später entstanden ist.

Zu beachten: für Privatverkäufe gelten andere Regeln, zumal Privatverkäufer die Sachmängelhaftung ausschliessen können bzw dies normalerweise auch tun.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung