Gilt es als selbst verursachter Schaden, wenn das Display teils gesprungen ist und man aber Schaden von Mikrofon/Ohr-Lautsprecher erheben will?
Es geht um Rebuy Garantie. Irgendwann brach das Display.
Später aber tauchten die genannten Schäden auf
1 Antwort
Die erste Frage dazu ist, warum das Display gesprungen ist. Wenn es durch ein Dir anzulastender Fehler passiert ist, ist zumindest das Dispaly nicht mehr Teil der Garantie.
Zweite Frage dazu ist, wie kommt es zu den Audioproblemen. Da Mikrofon und Ohr-Lautsprecher gleichzeitig kaputt gegangen sind, tippe ich zunächst auf ein Einstellungsproblem und nicht auf einen Hardwaredefekt.
Wenn es dennoch ein Defekt ist, der von der Garantie abgedeckt ist, müssen Sie Dir zumindest diesen Teil reparieren. Das Display bleibt dann aber kaputt.
Wenn das Handy irreparabel ist und ausgetauscht werden muss, kann es sein, dass Du ein Ersatztermin mit ganzem Display erhälst, dafür aber draufzahlen musst.
By the way sind das jetzt erstmal alles Spekulationen und Du solltest bei Rebuy direkt nachfragen und deren Antwort zunächst abwarten.