Ratenzahlung von Geldstrafen zu hoch angesetzt?
Huhu,
nach über 15 Jahren habe ich einen alten Bekannten wiedergetroffen. Seine finanzielle Situation bereitet mir gerade etwas Kopfzerbrechen. Nach seiner Aussage zahlt er allein durch 2 Geldstrafen 250€ monatlich an die Staatsanwaltschaft ab. Es müssten zwischen 1000 und 2000€ insgesamt sein. Da er keinen Job hat bleiben noch weniger als 150€ monatlich zum Leben. Sind diese Raten nicht viel zu hoch angesetzt? Dass man Geldstrafen auf dem Kontoauszug merken soll ist ja verständlich, aber in meinen Augen ist das weit unterm Existenzminimun. Gibt es da womöglich entsprechende Paragraphen, die das regeln?
3 Antworten
Ja, das kann man aber So pauschal nicht sagen. Der dürfen aber nicht unter das Existenzminimum rutschen. Aber das kann an vielen Faktoren liegen. Miete und so. Nur weil der jemand auf Teurem Fuß lebt, braucht niemand als alleinstehende Person, mehr wie ca 1100€ als Lebensunterhalt zugesprochen werden.
Das Rechgtssystem funktioniert sehr gut, und meistens sind Strafen völlig im Rahmen. Nachträglich das Urteil anzufechten ist unmöglich, da er es mit der 1. Zahlung akzeptiert hat. Und es gibt kein Recht auf ein gewisses Vermögen pro Monat. Daher sehe ich schwarz bei deinen Hoffnungen daran etwas zu ändern. Das die Strafen allerdings in die von dir beschriebene Höhe gehen ist unwahrscheinlich, denn die meisten Strafen werden nicht über 120 Tagessätze angesetzt.
P.S: Man zahlt nicht an die Staatsanwaltschaft sondern ans Finanzamt. Offiziell sollten Gericht und Staatsanwalt sowie Polizei unabhängig voneinander arbeiten...
Dann gehst du davon aus, dass er nach dem Urteil sofort seinen Job verloren hat oder krank geworden ist o.ä.. Dafür sehe ich hier aber keinen Anhaltspunkt, gerade weil mir die monatliche Summe und die Gesamtsumme etwas krude vorkommen
Die Staatsanwaltschaft hat ihm damals sicherlich ein Angebot gemacht und er hat es angenommen, also selbst schuld, oder??
Also sollte man alles hinnehmen was einem mangels Recherche untergejubelt wird? Na dir gönne ich es mal an den falschen zu geraten. Irgendwer wird dann schon mit deinem letzten Satz kommentieren.
"" Nachträglich das Urteil anzufechten ist unmöglich""
Das stimmt so nicht. Wenn sich das Einkommen Gravierend ändert, ist es auch Möglich, die Tagessätze anzupassen.