Raketen / Böller nach Silvester , welche Strafe?

11 Antworten

Mahnung und wahrscheinlich noch mit einer Geldstrafe.

Der Verstoß gegen das Verbot der Feuerwerkszündung vom 2.1. bis zum 30.12. eines Jahres ist nach § 46 Nr. 8 SprengV eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 16 SprengG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann. Es genügt hierfür bereits fahrlässiges Handeln.

Strafbar macht sich darüber hinaus auch, wer ohne die erforderliche Erlaubnis mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, sie vertreibt, einführt oder durchführt oder sie Personen überlässt, die nicht mit ihnen umgehen dürfen. Die Strafe kann Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe sein, bei Gefährdung von Leib und Leben Dritter oder von Sachen mit besonderem Wert sogar Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Fragen951 
Fragesteller
 05.01.2013, 05:07

das habe ich auch oft gelesen aber das ist denk ich die Strafe wenn man ein ganzes Feuerwerk ohne Erlaubnis macht bei einer Feier etc..

Fireman1009  05.01.2013, 05:10
@Fragen951

Auf dich trifft eher der untere Teil zu ;)

Fragen951 
Fragesteller
 05.01.2013, 05:14
@Fireman1009

ja mal schauen was draus wird

Da niemand verletzt wurde wahrscheinlich erstmal nur eine geldstrafe:(.

Fragen951 
Fragesteller
 05.01.2013, 05:03

wie hoch wäre die Geldstrafe ?

Anzeige + wahrscheinlich eine Geldstrafe

Fragen951 
Fragesteller
 05.01.2013, 05:03

wie hoch wäre die Geldstrafe ?

also soweit ich weiß ist das"böllern" nach neujahr verboten und somit eine straftat. ich denke aber sowas wird mit wenig sozialstunden geahndet.