QUAD LOF Zulassung?
Guten Abend,
ich habe eine TGB Blade 550 gekauft (gebraucht) welche eine LOF Zulassung serienmäßig mitbringt.
nun würde ich diese Maschine gerne am Freitag anmelden. Wie genau unterscheidet sich jetzt die Anmeldung des quads als LOF gegenüber der normalen Anmeldung die ja identisch mit einer Anmeldung eines normalen PKW ist. Ich kann ja nirgends diesbezüglich eine Angabe machen… und ist da die steuerersparnis echt so groß?
2 Antworten

Hallo,
der Hersteller gibt vor, um welche Fahrzeugklasse es sich handelt. Die reine Quad-Zulassung (L7e) kommt eher selten vor, meist handelt es sich um Importe oder ehemalige Zugmaschinen.
Deshalb ist die "gewöhnliche" Zulassung meist 4-rädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung (bzw. Güterbeförderung). Die Zulassung als land-/forstwirtschaftliche Zugmaschine ist gegeben, wenn eine bestimmte Leistung erbracht werden kann und genügend Gewicht gezogen werden kann. Das entscheidest aber nicht du bei der Anmeldung, sondern der Hersteller bzw. der Gutachter bei der Klassifizierung.
Da die Zulassungsstelle nicht nur für PKW zuständig ist, spielt die Fahrzeugklasse keine Rolle. Du hast du notwendigen Unterlagen, dann kannst du es auch umschreiben lassen. Du gibst nur zusätzlich an, dass du zweizeilige Kennzeichen benötigst (macht meistens Sinn).
Zur Steuer kann ich nicht viel sagen, aber da gibt's Rechner im Internet.

Die Fahrzeugklasse könnte dann z.B.
LOF.ZUGM.ACKERSCHLEPPER
lauten.
Wenn du vor der Zulassung nichts baulich verändern möchtest, macht eine Umschlüsselung eigentlich wenig Sinn. Hierzu müsstest du sowieso zu einem Gutachter.

Wenn es als Lof angemeldet wird, darfst du auch nur solche Fahrten damit machen, sonst ist es Steuerhinterziehung. Und das mag der Staat überhaupt nicht.
Vielen Dank! Der Hersteller gibt an dass dieses Quad LOF Zulassung besitzt, Seilwinde Anhängerkupplung etc.