Putzfrau wischt Flur nicht Eigentum?

3 Antworten

Am besten mit den anderen Eigentümern sprechen und gemeinsam vorgehen alleine ist sowas immer blöd.

Am Ende handelt die Verwaltung in eurem AUftrag heißt dann wird halt die Hausverwaltung angewießen eine andere Pufkraft zu organisieen oder die Hausverwaltung gewechselt.


Bringe jeden Monat ca. 25 € in Abzug und kündige das auch an.


Immofachwirt  22.05.2025, 13:35

Ein Wohnungseigentümer hat kein Zurückbehaltungsrecht.

Immofachwirt  22.05.2025, 14:46
@pharao1961

Weil das der Bundesgerichtshof am 29.01.2016 (V ZR 97/19) oder am 01.06.2012 (V ZR 171/11) zurecht so entschieden hat, wäre die einfache Antwort. Auch das OLG Frankfurt a. M. hat bereits am 19.08.2005 (20 W 391/05) entsprechend entschieden.

Das Recht auf Zurückbehaltung hat er deshalb nicht, weil er damit die Liquidität der WEG gefährdet. Wenn einem Eigentümer die Entscheidung der WEG oder des Verwalters nicht gefällt, kann er den Gerichtsweg beschreiten, entsprechende Anträge auf der Wohnungseigentümerversammlung stellen oder Überzeugungsarbeit leisten, aber eben nicht eigenmächtig seine geschuldete Leistung (Zahlung) verweigern oder an Bedingungen knüpfen.

pharao1961  23.05.2025, 15:59
@Immofachwirt

Aber zahlt er die Flurreinigung denn nicht mit seinen Nebenkosten mit?

Das wäre doch dasselbe (für mein Rechtempfinden) wenn der Aufzug 4 Wochen nicht funktioniert....

Nur das Putzgeld zahlen, wenn wirklich gereinigt wurde..... Ansonsten das Geld einbehalten.


Immofachwirt  22.05.2025, 13:35

Ein Wohnungseigentümer hat kein Zurückbehaltungsrecht.

TarzanIII  22.05.2025, 14:27
@Immofachwirt

Eigentümer haben scheinbar nur Pflichten aber kaum Rechte.... kein Wunder, dass kaum noch jemand vermieten will.... bringt viel Ärger und wenig Gewinn.... Eigentümer brauchen mehr Rechte!

Immofachwirt  22.05.2025, 14:49
@TarzanIII

Eigentümer haben viele Rechte. Wohnungseigentümer jedoch deutlich weniger, weil ihnen das Gebäude eben nicht alleine gehört, sondern allen Eigentümern zusammen.