Putzfrau wischt Flur nicht Eigentum?
Hallo ich habe eine Eigentumswohnung und wir haben eine Flurreinigung, welche auch im Eigenheim im selben Haus wohnt. Sie muss einmal in der Woche Putzen, kommt ihren Pflichten nicht nach und kassiert 300€ im Monat,
in der Hausverwaltung sitzt ihre Mutter. Was soll das gibts nun schon Vetternwirtschaft bei sowas ? Ich habe der Hausverwaltung schon mal geschrieben dann hat es kurzzeitig Funktioniert. Die Hausverwaltung ( schwiegermutter ) sagt es muss nur bei Bedarf geputzt werden obwohl es sogar im Vertrag steht das es Wöchentlich geschiehen muss. Was sind meine Rechte ? Wie würdet ihr vorgehen ? Ich habe keinen Bock auf konfrontationen da es für mich Kindergarten ist, sie kriegt viel Geld soll dankbar sein und einmal in der Woche putzen.wir haben nicht mal einen Putzplan wann sie putzt da erkennt man das die Hausverwaltung in ihrem Interesse handelt weil leicht verdientet Geld
3 Antworten
Am besten mit den anderen Eigentümern sprechen und gemeinsam vorgehen alleine ist sowas immer blöd.
Am Ende handelt die Verwaltung in eurem AUftrag heißt dann wird halt die Hausverwaltung angewießen eine andere Pufkraft zu organisieen oder die Hausverwaltung gewechselt.
Stimmt, ich habe schon sehr viele Etablissements von innen gesehen.
Bringe jeden Monat ca. 25 € in Abzug und kündige das auch an.
Weil das der Bundesgerichtshof am 29.01.2016 (V ZR 97/19) oder am 01.06.2012 (V ZR 171/11) zurecht so entschieden hat, wäre die einfache Antwort. Auch das OLG Frankfurt a. M. hat bereits am 19.08.2005 (20 W 391/05) entsprechend entschieden.
Das Recht auf Zurückbehaltung hat er deshalb nicht, weil er damit die Liquidität der WEG gefährdet. Wenn einem Eigentümer die Entscheidung der WEG oder des Verwalters nicht gefällt, kann er den Gerichtsweg beschreiten, entsprechende Anträge auf der Wohnungseigentümerversammlung stellen oder Überzeugungsarbeit leisten, aber eben nicht eigenmächtig seine geschuldete Leistung (Zahlung) verweigern oder an Bedingungen knüpfen.
Aber zahlt er die Flurreinigung denn nicht mit seinen Nebenkosten mit?
Das wäre doch dasselbe (für mein Rechtempfinden) wenn der Aufzug 4 Wochen nicht funktioniert....
Nur das Putzgeld zahlen, wenn wirklich gereinigt wurde..... Ansonsten das Geld einbehalten.
Eigentümer haben scheinbar nur Pflichten aber kaum Rechte.... kein Wunder, dass kaum noch jemand vermieten will.... bringt viel Ärger und wenig Gewinn.... Eigentümer brauchen mehr Rechte!
Eigentümer haben viele Rechte. Wohnungseigentümer jedoch deutlich weniger, weil ihnen das Gebäude eben nicht alleine gehört, sondern allen Eigentümern zusammen.
Schreibt man Puff nicht mit zwei f? 😆