Pünktlich an der Stechuhr eingestochen - trotzdem vorwurf ich bin zu Spät!

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Die Arbeitszeit zählt ab der Stechuhr, nicht ab Schreibtisch mit hochgefahrenem PC. Das ist schon mehr als Schickane von Deiner Vorgesetzten... wenn du in einemg rößeren Betrieb arbeitest wende dich umgehend an den Betriebsrat. Wenn nicht, solltest du vieleicht Geld in eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht investieren. Mobbing macht krank, und deine Cheffin schießt gewaltig übers Ziel hinaus. Das darf die Trulla nicht.

Deine Arbeitszeit wird doch nach den Aufzeichnungen der Stechuhr bezahlt oder ist als Arbeitsbeginn 7.30 Uhr festgelegt. Wenn in den Firmen mit Stechuhr die Arbeitszeit festgehalten wird ist es üblich das eine Kernarbeitszeit vereinbart ist. Das heißt in dieser Zeit muß man anwesend sein, wie man sich die restliche Zeit einteilt bleibt einem persönlich überlassen.

Warum wird mein Beitrag hier gelöscht? Es ist doch wohl ganz offensichtlich, daß die Arbeitnehmerin sich hier falsch verhält, denn sie nutzt den Firmencomputer zu privaten Zwecken während er Arbeitszeit. Vermutlich hat sie also auch andere Ursachen zur Kritik gegeben.

Was ist an meiner Aussage hier gegen die Richtlinien?

MikeMolto  15.02.2010, 08:41

Vermutlich weil du nur losgemeckert und keine Antwort gegeben hast. Mann kann ja erst mal antworten und dann Kritik üben.

Smash  15.02.2010, 08:44
@MikeMolto

Wenn die Arbeitnehmerin ganz offensichtlich ihre Pflichten nicht erfüllt und hier nur von Mobbing und Anwalt geredet wird, dann darf man ja wohl auch man die Sicht des AG vertreten.

Hier wird nur einseitig aus einer Sicht beurteilt.

Klara, Support20  15.02.2010, 08:46

Liebe/r Smash,

wenn die Antwort gelöscht wurde, hat sie entweder gegen die Richtlinien oder die Netiquette verstoßen.

Unsere Richtlinien findest Du unter http://www.gutefrage.net/policy. Wenn Du Fragen zu Moderationsentscheidungen hast, kannst Du diese auch per Mail an info@gutefrage.net senden.

Vielen Dank für Dein Verständnis und herzliche Grüße

Klara vom gutefrage.net-Support

Die Arbeitszeit beginnt an der Grundstücksgrenze, nicht an der Stechuhr. Aber auf so Spitzfindigkeiten sollte man sich dann doch nicht einlassen, obwohl man dies mit altem Geichtsurteil begründen kann. Der Vorwurf zu spät gekommen zu sein ist unbegründet. Frag doch einfach mal, wie Deine Vorgesetzte es meint und zeige den Ausdruck über Deine Arbeitszeit. Bekommst Du zusätzliche Zeiten, falls Du vor 7:30 da bist? Auf eine Arbeitszeitregelung, Gleitzeit +- 20 min solltest Du mal den Betriebsrat ansprechen.

Am Besten ist es, wenn du nicht auf den letzten Drücker kommst. So leids mir tut, aber es macht keinen guten Eindruck wenn jemand immer auf den Punkt ankommt. Es iat sogar so, dass du auch bei diesen Witterungsverhältnissen pünktlich zu erscheinen hast. Schließlich haben wir Winter und man muss sich auf die vereisten Strassen einstellen und sogar früher losfahren. Wenn es einmal passiert wird ja kaum einer was sagen, aber wenn jemand öfter zu spät kommt kann das sogar zu einer Abmahnung führen.