Protokoll von Handwerker und Hausmeister steht mir das zu?
Hallo liebe gf-user, in unserer Wohnung 7 og ganz oben ist Schimmel ausgebrochen. Es betrifft die Außenwände, die wahrscheinlich nicht isoliert sind. Wir lüften stoss und das mehrmals am Tag, heizen tun wir auch. Laut der langjährigen Mieter war hier schon immer Schimmel. Nun war der Hausmeister da und davor ein Maler (beauftragt durch den vermieter) beide haben Fotos gemacht und ein Protokoll geschrieben. Dieses wollte ich beim Vermieter anfordern. Nun reagiert der Vermieter darauf (auch auf wiederholtes nachfragen) nicht. Stehen mir diese Protokolle überhaupt zu?
Wette dankbar über euere Hilfe.
(wir suchen schon nach einer andere Wohnmöglichkeit, aber man muss ja erst einmal was passendes finden)
4 Antworten
Nein, steht dir nicht zu. Dir steht zu, dass die Wohnung hergerichtet wird. Und falls der Vermieter beweisen kann, dass du schuldhafter Verursacher bist, könnten die Reparaturkosten auf dich gehen.
Aber die Kommunikation zwischen dem Maler und seinem Auftraggeber geht dich nicht wirklich etwas an :o)
Nein, das steht dir nicht zu, wohl aber die dauerhafte Schimmelbeseitigung.
Was der Vermieter oder der Hausmeister notieren geht einen Mieter nichts an.
Da hier gehört zu Deinen Rechten:
§ 535 BGBInhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
ich würde raten dringend nach einen guten anwalt mit Schwerpunkt Mietrecht suchen ,allgemein möchte der Vermieter den Mieter immer den schuld schieben ,im bestenfalls ist man beim Mietverein Mitglied ,und man kann immer mit Ihre Anwälte kostenlose die Probleme besprechen
und noch dazu nach einer neue wohnung suchen
viel glück