Probleme mit Lehrling im Betrieb?

3 Antworten

Hi.

Also da gibt es eine ganze Menge Möglichkeiten und ich glaube ihr verwechselt einfach das Azubis zwar einerseits Rechte aber andererseits auch Pflichten hat und das was du da angesprochen hast sind Pflichtverletzungen.

Mehr muss man dazu icht sagen.

Es gibt jetzt keine Stelle an die man sich wenden kann, denn das müsst ihr schon selbst in die Wege leiten aber ich würde die Punkte die du hier angesprochen hast in einer Abmahnung deutlich machen.

Kommt der Azubi irgendwann einem dieser Punkte nicht nach - also verspätete Krankmeldung, zu spät zur Arbeit oder erledigt er seine Aufgaben nicht, kann man ihn wegen einer dieser Punkte erneut abmahnen und danach kündigen. Hat er noch Probezeit geht es noch einfacher.

Habt ihr aber nur einen Punkt in der Abmahnung anzumerken, müsste man für jeden Punkt (wenn er sich erneut ereignet) eine neue Abmahnung schreiben (zumindest soviel ich weiß) also alle Punkte anführen und wenn es sich irgendwie weiderholt - rumms...

Dazu mal dieser Link da sind einige Tipps zu Abmahnungen zu lesen die euch weiterhelfen können.

Ich würde aber generell nicht auf Azubis verzichten, denn dieser eine Klappskalli ist zwar ärgerlich aber damit verbaut ihr anderen die Chance auf eine gute Ausbildung - insbesondere wenn man für diese Ausbildung in die nächste Stadt fahren müsste, weil ihr der einzige Anbieter dieser Branche seid.

Ich würde euch raten möglichen Anwärtern ein Praktikum zu ermöglichen, so könnt ihr beide sehen ist das was für mich bzw. passt es generell.

Und erst danach eine Ausbildung in Aussicht stellen.

Das Gute daran ist das man in z. B. 14 Tagen sehen kann ob er/sie wirklich Interesse hat usw. aber vor allem wenn es nicht passt das ganze entspannt nach 14 Tagen endet und man sich nicht länger damit rumärgern muss.

Ich finde das eine gute Lösung, denn wie gesagt diese eine Knalltüte steht ja nicht für den Rest der Kids und ist für andere die gerne diesen Beruf ergreifen wollen ärgerlich wenn ihr die einzige Ausbildunngsstelle in dieser Region seid.

Also Kopf hoch.

Hier mal der Link https://www.google.de/search?q=wie+kann+man+einen+lehrling+entlassen&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b&gfe_rd=cr&ei=EcSIV4j9Ms2v8weClKeYDA

erst mal könnt ihr als arbeitgeber auf eine ärztliche bescheinigung bestehen wenn er krank ist. auch schon ab dem ersten tag. ein zettel der eltern reicht da nicht.

legt er innerhalb der vereinbarten zeit keine bescheinigung vor könnt ihr ihn abmahmen und er bekommt natürlich kein geld vom arbeitgeber für die zeit.

ns0611 
Fragesteller
 15.07.2016, 12:19

Die Krankmeldung wird eh immer gebracht. Werden ja sowieso vom Arzt immer für ein paar Wochen krank geschrieben. Das ist ja das Problem. Aber ist hald toll wenn die Aufgaben einfach nicht gemacht werden und der Lehrling frech ist usw. Daher möchten wir uns mal an oberster Stelle beschweren das die Gesetze eine Frechheit sind  auch wenns nichts bringt, aber je mehr sich beschweren desto besser. .

Österreich?

ns0611 
Fragesteller
 15.07.2016, 12:18

Sorry ja Österreich. Habe ich vergessen dazu zu schreiben.

Mojoi  15.07.2016, 12:21
@ns0611

Das Arbeitnehmerwunderland...

Da hilft nur, an seine Vernunft oder die der Eltern zu apellieren. Der findet später keinen vernünftigen Job.