Problem mit WG Mitbewohner unerlaubter Mitbewohner der nicht in Wohnung gemeldet ist?

2 Antworten

Ellenlange Geschichte, in der zwar ganz viel Nebensaechliches steht, die wichtigen Informationen aber fehlen. Wie gestaltet sich das mietvertragliche Verhaeltnis? Bist du gemeinsam mit deiner Schwester Hauptmieter? Ist deine Schwester alleinige Mieterein? Was fuer eine Ergaenzung zum Mietvertrag ist da genau erfolgt?

Grundsaetzlich darf deine Schwester natuerlich ihren Verlobten bei sich aufnehmen. Dazu muss er nicht mit in den Mietvertrag deiner Schwester. Die Wohnungsgeberbescheinigung stellt der Vermieter auch nur fuer seine Mieter aus und nicht auch fuer deren Gaeste oder Untermieter.


Anonymefrage113 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 05:20

Also wie gesagt ich habe einen Nachtrag unterschrieben

Dort steht folgendes drin

Nachtrag zum Mietvertrag vom 01.05.2018

Zwischen Eigentümer des Hauses Straßenname vertreten durch

Name meiner Schwester

Name Ex Freund meiner Schwester

Wird folgender Nachtrag zum bestehenden Mietverhältnis Straßenname

Bestehend aus 2 Zimmer Küche Bad mit WC und einem Kellerraum geschlossen

Paragraph Zeichen 1

Herr Ex Freund tritt ab dem 31.12.23 aus dem Mietvertrag aus.

Paragraph Zeichen 2

Mein Name tritt ab dem 01.01.2024 in das bestehende Mietverhältnis mit meiner Schwester ein

Paragraph Zeichen 3

Alle übrigen Vereinbarungen des Mietvertrages vom 01.05. 2018 bleiben unverändert bestehen. Wohnort den 14 Dezember 2023

DerCaveman  04.05.2025, 05:28
@Anonymefrage113

Und der Vermieter hat das auch unterschrieben? Dann bildest du zusammen mit deiner Schwester die Mietpartei. Kuendigen kann dann auch nur die Mietpartei insgesamt, also du und deine Schwester zusammen. Du allein kannst hingegen gar nicht kuendigen.

Anonymefrage113 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 05:46
@DerCaveman

Der alte Vermieter hat das unterschrieben mit ja danach gab es einen Eigentümer Wechsel so wie ich mit bekommen habe und der antwortet nicht auf Post habe den kontaktiert den neuen Eigentümer das er sich bitte mit mir in Verbindung setzen soll bis heute keine Antwort erhalten das ist jetzt auch schon ein Monat her

Ich bin jetzt echt überfragt wieso könnten wir beide nur zusammen kündigen wenn sie doch jetzt ein Kind bekommt braucht sie den Wohnraum ja deswegen habe ich ja folgendes Vorgeschlagen das ihr Verlobter mein Nachmieter wird wie ich damals der Nachmieter von ihrem Ex Freund das wäre für mich die Sinnvollste Lösung

DerCaveman  04.05.2025, 06:05
@Anonymefrage113
kontaktiert den neuen Eigentümer das er sich bitte mit mir in Verbindung setzen soll bis heute keine Antwort erhalten das ist jetzt auch schon ein Monat her

Dann will er dem Wechsel wahrscheinlich nicht zustimmen. Da kannst du dann nichts machen.

wieso könnten wir beide nur zusammen kündigen

Weil ihr zusammen die Mietpartei darstellt und somit nur gemeinsam kuendigen koennt. Du bist nicht Mieter, sondern lediglich Teil der Mietergemeinschaft. Der Mietvertrag besteht aber mit der Gemeinschaft und nicht mit dir.

deswegen habe ich ja folgendes Vorgeschlagen das ihr Verlobter mein Nachmieter wird wie ich damals der Nachmieter von ihrem Ex Freund 

Da der Vermieter auf diesen Vorsachlag aber nicht eingeht, musst du davon ausgehen, dass er damit nicht einverstanden ist.

das wäre für mich die Sinnvollste Lösung

Fuer dich moeglicherweise schon, anscheinend aber nicht fuer den Vermieter. Ohne Zustimmung des Vermieters geht es jedoch nicht. Du weisst nicht, was der fuer Plaene hat und ich weiss es auch nicht.

Anonymefrage113 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 06:43
@DerCaveman

ich bin ja nur an irgendeiner Lösung interessiert mir ist alles Recht um aus dem Mietvertrag raus zu kommen ich werde mich am besten Mal wirklich mit einem Miet Anwalt in Verbindung setzen.

Weil man kann keinen zwingen in einer Wohngemeinschaft zu bleiben wenn es wirklich nicht mehr tragbar ist.

Ich gehe schon Arbeiten um mich abzulenken und nicht jeden Tag Stress zu haben was wäre Beispiel weise eine Wohnung in Aussicht habe und dort einfach einen neuen Mietvertrag abschließen und mich ummelden was möchte der Vermieter dort machen wenn ich keine Miete mehr bei ihm Bezahle schließlich kommt es mir so vor als ob keiner der Parteien gewollt ist eine Lösung zu finden weder der Vermieter noch meine Schwester

Das sie schwanger wird konnte ich ja nicht vorhersehen

Ich danke aber für die Reichlichen Infos weil laut mein Gesetzlichen Betreuer der für meine Wohnsituation und Vermögen Sorge und Gesundheit Fürsorge zuständig ist er sagte mir ich solle eine Kündigung aufsetzen das würde reichen

DerCaveman  04.05.2025, 07:04
@Anonymefrage113
Weil man kann keinen zwingen in einer Wohngemeinschaft zu bleiben wenn es wirklich nicht mehr tragbar ist.

Das ist richtig. Wenn der Vermieter einer Entlassung aus dem gemeinsamen Mietvertrag nicht zustimmt, gibt es genau 2 Moeglichkeiten:

  1. Den Mietvertrag gemeinsam kuendigen (alle muessen raus).
  2. Wenn der Mitmieter seine Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung verweigert, muss man ihn auf Zustimmung verklagen. In aller Regel ist der Mitmieter zur Zustimmung verpflichtet und somit wird man die Klage auch gewinnen. Auch dann muessen natuerlich alle raus.

Einen Anspruch auf Entlassung aus einem gemeinsamen Mietvertra und dessen Fortsetzung mit dem Mitmieter hat man aber natuerlich nicht. Auch nicht auf den Austausch eines Mitglieds der Mietergemeinschaft gegen ein neues. Das ginge nur mit Zustimmung des Vermieters, zu der dieser aber nicht verpflichtet ist.

Hintergrund ist die Haftung. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag haftet jedes Mitglied der Mietergemeinschaft gegenueber dem Vermieter im vollen Umfang fuer alle sich aus dem Mietverhaeltnis ergebende Forderungen. Es haftet also jedes einzelne Mitglied fuer die volle Miete, fuer die kompletten Betriebskosten und fuer alle Schaeden, die durch ein Mitglied der Gemeinschaft oder deren Gaeste an der Mietsache entstehen. Der Vermieter kann sich also aussuchen, an welches Mitglied der Mietergemeinschaft er sich wendet. Logischerweise kann dann auch kein einzelnes Mitglied ohne Zustimmung des Vermieters aus diesem Haftungsverhaeltnis entlassen werden und der Vermieter kann sich aussuchen, mit wem er ein solches Haftungsverhaeltnis eingehen will und mit wem nicht.

Anonymefrage113 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 05:04

Sind beide als Hauptmieter eingetragen

DerCaveman  04.05.2025, 05:13
@Anonymefrage113

Dann kannst du doch gar nicht allein kuendigen, sondern nur mit deiner Schwester zusammen und dann auch nur die ganze Wohnung. Danach muesst ihr beide raus, wenn der Vermieter keinen neuen Mietvertrag mit deiner Schwester schliesst.

Anonymefrage113 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 05:22
@DerCaveman

Meine Schwester ist doch Schwanger

Also wäre sie ja nicht mehr alleine in der Wohnung also wäre diese Wohnung doch angemessen von Amt für 2 Personen wieso müsste der Vermieter dann einen neuen Mietvertrag aufsetzen das verstehe ich nicht ganz?

DerCaveman  04.05.2025, 05:41
@Anonymefrage113
wieso müsste der Vermieter dann einen neuen Mietvertrag aufsetzen

Weil der allein entscheidet, wenn er als Mieter haben will und wen nicht. Dass er euch beide als Mieter akzeptiert hat, heisst ja noch lange nicht, dass er den Verlobten deiner Schwester auch akzeptiert.

Oft wollen Vermieter auch nur einen neuen Mietvertrag, um auch neue Konditionen vereinbaren zu koennen (z.B. eine hoehere Miete). Das geht bei Neuvertraegen voellig problemlos, ist bei bestehenden Vertragen hingegen meist nicht so einfach.

Anonymefrage113 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 05:50
@DerCaveman

Ja selbst wenn der Verlobte noch Akzeptiert wird wäre sie ja ab dem 15.06.25 ja nicht mehr alleine sondern nur noch mit ihr Säugling in der Wohnung das ergibt ja dann auch 2 Personen wieso sollte ich dann nicht kündigen können oder kann der Vermieter auch was gegen Babys haben?

Bernd1Stromberg  04.05.2025, 03:24

Er hat auch überhaupt keine Frage gestellt.

DerCaveman  04.05.2025, 03:55
@Bernd1Stromberg

Na ja, er hat schon ein paar Fragen gestellt, dabei allerdings die Fragezeichen vergessen. Die allermeisten anderen Satzzeichen uebrigens ebenfalls. Das macht das Lesen seines inhaltlich ohnehin recht sprunghaften Textes nicht gerade einfach.

Eine außerordentiche und fristlose Kündigung kann nur erfolgen, wenn der Vermieter dir das Wohnen in dieser Kiffbude unmöglich macht. Bist du dem Mietvertrag deiner Schwester beigetreten, dann habt ihr jetzt einen Mietvertrag in Personenmehrheit, der nur gemeinsam gekündigt werden kann. Der sogenannte Verlobte gehört nicht dazu. Du kannst den Auszug dieses Kiffers verlangen und durchsetzen. Auch wennn du ausziehen würdest, bliebest du Mieter und müsstest die Wohnung bezahlen.

Das JC zahlt an die Schwester mit Freund Bürgergeld und Kosten der Unterkunft?

Bilden die mit dir eine Bedarfsgemeinschaft?


Anonymefrage113 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 13:00

Nein die bilden keine Bedarfsgemeinschaft er hat seine Wohnung 3 Straßen weiter und hat sich seit Monaten eingezeckt zudem haben die jetzt den Wasser Boiler selbst befüllt wo ich gesagt habe das die das unterlassen sollen das muss eine Firma die der Vermieter beauftragt jetzt wo das schief gelaufen ist möchte meine Schwester schnell einen neuen Mietvertrag unterzeichnen ohne Kündigung habe jetzt einen Anwalt angeschrieben was mich eine Beratung kosten würd da ich ja jetzt Arbeite.

Anonymefrage113 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 17:09
@Gerhart

Ja ihr Ex Freund ist damals aus dem Gemeinsamen Mietvertrag raus gegangen und ich als Nachmieter rein. Damals hatten wir eine echt Tolle Hausverwaltung die erreichbar war nur ein anderer hat das Haus wohl aufgekauft. Und in Internet finde ich über ihn eine Postalische Adresse weder eine E-Mail Adresse noch eine Telefon Nummer. Ich habe den Neuen Eigentümer Vermieter per Einschreiben drum gebeten sich Mal mit mir in Verbindung zu setzen was für Möglichkeiten bestehen aber leider gar keine Reaktion

Gerhart  04.05.2025, 17:29
@Anonymefrage113

Da wirst du leider nichts erreichen. Entweder Ihr kündigt gemeinsam oder du klagst auf zustimmung zur Kündigung gegen deine Schwester. Offenbar will der vermieter keine andere Variante mit dir absprechen.

Bezahlt das JC einen Mietanteil deiner Schwester?