Problem mit WG Mitbewohner unerlaubter Mitbewohner der nicht in Wohnung gemeldet ist?
Hallo Gemeinschaft
Schwierige Situation
Am 01.01.24 bin ich bei meiner Zwillings Schwester in ihre 2ZKB Wohnung mit Eingezogen, und habe die Ergänzung des Mietvertrages Unterschrieben. Ungefähr im Januar 01.01.25 fingen langsam die Probleme an. Ich habe in ein Jahr wirklich sehr viel in der Wohnung getan die Küche war nicht aufgebaut. Also nahm ich mich die Sache an habe die Arbeitsplatte zurecht gesägt die Spüle eingebaut und vieles mehr. Seit Januar 2025 war ihr neuer Verlobter Dauergast bei uns, was ich Anfangs echt noch Geduldet habe. Dann habe ich Erfahren das sie Schwanger ist. Was mich sehr gefreut hat. Also bat ich Sie Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen.Für einen Mieterwechsel für ihren Verlobten. Als Antwort hat sie vom Vermieter bekommen wer er überhaupt ist und hat ihr nur eine Mieterbescheinigung für sie alleine Ausgestellt wo nur ihr Name drauf Stand. Ich hätte zu diesem Zeitpunkt eine Wohnung in Aussicht gehabt. Anstatt sie daraufhin um ein Termin bei dem Vermieter bittet damit der Verlobte ihn Kennenlernt. Hat sie es schleifen gelassen. Grund eine Bedarfsgemeinschaft gibt weniger Geld. Ab Anfang März hatte der Boiler eine Fehlermeldung also kein warm Wasser mehr ich hatte zu dem Zeitpunkt viele Vorstellungsgespräche für eine neue Arbeitsstelle und Wohnung Besichtigungen. Zum Glück habe ich auch eine Firma gefunden die mir eine Chance gab, da ich der Meinung bin das jeder seinen Teil zu der Gesellschaft beitragen sollte. Seit Ende März wo ich den Arbeitsvertrag Unterschrieben habe und ich meinen ersten Lohn April bekam hat sie sich komplett verändert, Sie macht nur noch Stress. Ich solle für die Wartung des Boiler aufkommen da sie ja jetzt ein Kind bekommt doch ich habe ihr Gesagt dass sie dem Vermieter erst Mal ein Einschreiben schicken soll mit einer Frist. Der Verlobte möchte die Wohnung nicht verlassen. Also habe ich gestern die Fristgerechte Kündigung ergänzt heute auf Fristlos. Da ich es nicht mehr aushalte. Ob meine Kündigung Rechtskräftig ist weiß ich nicht den Mietvertrag möchte meine Schwester mit nicht aushändigen ich habe nur die Ergänzung Unterschrieben damals. Die beiden Mobben mich regelrecht Sozial Schmarotzer sind die beiden Lassen sich alles vom Amt Bezahlen weder sie geht Arbeiten noch der Verlobte Hauptsache die beiden haben verschiedene Miet Verträge um noch mehr Geld vom Staat zu Kassieren weder der Verlobte ist gewillt zu Arbeiten noch besucht er eine Maßnahme noch Sie
Ich gehe Lebensmittel für meine Arbeit kaufen am nächsten Tag sind die weg gegessen ich habe echt keine Lust ihren Verlobten durch zu füttern damit er sich 3 Samen die zu Pflanzen werden kaufen kann und zusätzlich 50g Weed
Von der Erstausstattung haben die teilweise Gebrauchte Möbel Gekauft fürs Baby und ein Kinderwagen vom Rest Geld haben die sich eine Growbox gekauft. 3 Cannabis Pflanzen sind auch schon in unsere Wohnung der Verlobte Tut ihr echt nicht gut.... Aber bezahlt er für den Strom Nein
Der Verlobte kifft in der Küche das ist in Ordnung
Ich Rauche eine Zigarette in mein Zimmer ich qualme ja die ganze Bude zu, und sie macht Stress
Am liebsten würde ich zu Polizei gehen um den des Hauses Verweisen zu lassen. Doch dann drohen die mir das ich Terror machen würde und bedrohen mich die Wohnung zu Verweisen nur der Unterschied ist ich bezahle Miete der Freund nicht und er hat seine eigene Wohnung kann ich bei diesen Gegebenheiten fristlos kündigen oder wird es womöglich ein Rechtsstreit geben Nächsten Monat irgendwann hat meine Schwester die Entbindung kommt das Jobcenter für die komplette Miete dann auf dann könnte ich wirklich in einer Notunterkunft gehen
2 Antworten
Ellenlange Geschichte, in der zwar ganz viel Nebensaechliches steht, die wichtigen Informationen aber fehlen. Wie gestaltet sich das mietvertragliche Verhaeltnis? Bist du gemeinsam mit deiner Schwester Hauptmieter? Ist deine Schwester alleinige Mieterein? Was fuer eine Ergaenzung zum Mietvertrag ist da genau erfolgt?
Grundsaetzlich darf deine Schwester natuerlich ihren Verlobten bei sich aufnehmen. Dazu muss er nicht mit in den Mietvertrag deiner Schwester. Die Wohnungsgeberbescheinigung stellt der Vermieter auch nur fuer seine Mieter aus und nicht auch fuer deren Gaeste oder Untermieter.
Und der Vermieter hat das auch unterschrieben? Dann bildest du zusammen mit deiner Schwester die Mietpartei. Kuendigen kann dann auch nur die Mietpartei insgesamt, also du und deine Schwester zusammen. Du allein kannst hingegen gar nicht kuendigen.
Der alte Vermieter hat das unterschrieben mit ja danach gab es einen Eigentümer Wechsel so wie ich mit bekommen habe und der antwortet nicht auf Post habe den kontaktiert den neuen Eigentümer das er sich bitte mit mir in Verbindung setzen soll bis heute keine Antwort erhalten das ist jetzt auch schon ein Monat her
Ich bin jetzt echt überfragt wieso könnten wir beide nur zusammen kündigen wenn sie doch jetzt ein Kind bekommt braucht sie den Wohnraum ja deswegen habe ich ja folgendes Vorgeschlagen das ihr Verlobter mein Nachmieter wird wie ich damals der Nachmieter von ihrem Ex Freund das wäre für mich die Sinnvollste Lösung
kontaktiert den neuen Eigentümer das er sich bitte mit mir in Verbindung setzen soll bis heute keine Antwort erhalten das ist jetzt auch schon ein Monat her
Dann will er dem Wechsel wahrscheinlich nicht zustimmen. Da kannst du dann nichts machen.
wieso könnten wir beide nur zusammen kündigen
Weil ihr zusammen die Mietpartei darstellt und somit nur gemeinsam kuendigen koennt. Du bist nicht Mieter, sondern lediglich Teil der Mietergemeinschaft. Der Mietvertrag besteht aber mit der Gemeinschaft und nicht mit dir.
deswegen habe ich ja folgendes Vorgeschlagen das ihr Verlobter mein Nachmieter wird wie ich damals der Nachmieter von ihrem Ex Freund
Da der Vermieter auf diesen Vorsachlag aber nicht eingeht, musst du davon ausgehen, dass er damit nicht einverstanden ist.
das wäre für mich die Sinnvollste Lösung
Fuer dich moeglicherweise schon, anscheinend aber nicht fuer den Vermieter. Ohne Zustimmung des Vermieters geht es jedoch nicht. Du weisst nicht, was der fuer Plaene hat und ich weiss es auch nicht.
ich bin ja nur an irgendeiner Lösung interessiert mir ist alles Recht um aus dem Mietvertrag raus zu kommen ich werde mich am besten Mal wirklich mit einem Miet Anwalt in Verbindung setzen.
Weil man kann keinen zwingen in einer Wohngemeinschaft zu bleiben wenn es wirklich nicht mehr tragbar ist.
Ich gehe schon Arbeiten um mich abzulenken und nicht jeden Tag Stress zu haben was wäre Beispiel weise eine Wohnung in Aussicht habe und dort einfach einen neuen Mietvertrag abschließen und mich ummelden was möchte der Vermieter dort machen wenn ich keine Miete mehr bei ihm Bezahle schließlich kommt es mir so vor als ob keiner der Parteien gewollt ist eine Lösung zu finden weder der Vermieter noch meine Schwester
Das sie schwanger wird konnte ich ja nicht vorhersehen
Ich danke aber für die Reichlichen Infos weil laut mein Gesetzlichen Betreuer der für meine Wohnsituation und Vermögen Sorge und Gesundheit Fürsorge zuständig ist er sagte mir ich solle eine Kündigung aufsetzen das würde reichen
Weil man kann keinen zwingen in einer Wohngemeinschaft zu bleiben wenn es wirklich nicht mehr tragbar ist.
Das ist richtig. Wenn der Vermieter einer Entlassung aus dem gemeinsamen Mietvertrag nicht zustimmt, gibt es genau 2 Moeglichkeiten:
- Den Mietvertrag gemeinsam kuendigen (alle muessen raus).
- Wenn der Mitmieter seine Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung verweigert, muss man ihn auf Zustimmung verklagen. In aller Regel ist der Mitmieter zur Zustimmung verpflichtet und somit wird man die Klage auch gewinnen. Auch dann muessen natuerlich alle raus.
Einen Anspruch auf Entlassung aus einem gemeinsamen Mietvertra und dessen Fortsetzung mit dem Mitmieter hat man aber natuerlich nicht. Auch nicht auf den Austausch eines Mitglieds der Mietergemeinschaft gegen ein neues. Das ginge nur mit Zustimmung des Vermieters, zu der dieser aber nicht verpflichtet ist.
Hintergrund ist die Haftung. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag haftet jedes Mitglied der Mietergemeinschaft gegenueber dem Vermieter im vollen Umfang fuer alle sich aus dem Mietverhaeltnis ergebende Forderungen. Es haftet also jedes einzelne Mitglied fuer die volle Miete, fuer die kompletten Betriebskosten und fuer alle Schaeden, die durch ein Mitglied der Gemeinschaft oder deren Gaeste an der Mietsache entstehen. Der Vermieter kann sich also aussuchen, an welches Mitglied der Mietergemeinschaft er sich wendet. Logischerweise kann dann auch kein einzelnes Mitglied ohne Zustimmung des Vermieters aus diesem Haftungsverhaeltnis entlassen werden und der Vermieter kann sich aussuchen, mit wem er ein solches Haftungsverhaeltnis eingehen will und mit wem nicht.
Dann kannst du doch gar nicht allein kuendigen, sondern nur mit deiner Schwester zusammen und dann auch nur die ganze Wohnung. Danach muesst ihr beide raus, wenn der Vermieter keinen neuen Mietvertrag mit deiner Schwester schliesst.
Meine Schwester ist doch Schwanger
Also wäre sie ja nicht mehr alleine in der Wohnung also wäre diese Wohnung doch angemessen von Amt für 2 Personen wieso müsste der Vermieter dann einen neuen Mietvertrag aufsetzen das verstehe ich nicht ganz?
wieso müsste der Vermieter dann einen neuen Mietvertrag aufsetzen
Weil der allein entscheidet, wenn er als Mieter haben will und wen nicht. Dass er euch beide als Mieter akzeptiert hat, heisst ja noch lange nicht, dass er den Verlobten deiner Schwester auch akzeptiert.
Oft wollen Vermieter auch nur einen neuen Mietvertrag, um auch neue Konditionen vereinbaren zu koennen (z.B. eine hoehere Miete). Das geht bei Neuvertraegen voellig problemlos, ist bei bestehenden Vertragen hingegen meist nicht so einfach.
Ja selbst wenn der Verlobte noch Akzeptiert wird wäre sie ja ab dem 15.06.25 ja nicht mehr alleine sondern nur noch mit ihr Säugling in der Wohnung das ergibt ja dann auch 2 Personen wieso sollte ich dann nicht kündigen können oder kann der Vermieter auch was gegen Babys haben?
Na ja, er hat schon ein paar Fragen gestellt, dabei allerdings die Fragezeichen vergessen. Die allermeisten anderen Satzzeichen uebrigens ebenfalls. Das macht das Lesen seines inhaltlich ohnehin recht sprunghaften Textes nicht gerade einfach.
Eine außerordentiche und fristlose Kündigung kann nur erfolgen, wenn der Vermieter dir das Wohnen in dieser Kiffbude unmöglich macht. Bist du dem Mietvertrag deiner Schwester beigetreten, dann habt ihr jetzt einen Mietvertrag in Personenmehrheit, der nur gemeinsam gekündigt werden kann. Der sogenannte Verlobte gehört nicht dazu. Du kannst den Auszug dieses Kiffers verlangen und durchsetzen. Auch wennn du ausziehen würdest, bliebest du Mieter und müsstest die Wohnung bezahlen.
Das JC zahlt an die Schwester mit Freund Bürgergeld und Kosten der Unterkunft?
Bilden die mit dir eine Bedarfsgemeinschaft?
Nein die bilden keine Bedarfsgemeinschaft er hat seine Wohnung 3 Straßen weiter und hat sich seit Monaten eingezeckt zudem haben die jetzt den Wasser Boiler selbst befüllt wo ich gesagt habe das die das unterlassen sollen das muss eine Firma die der Vermieter beauftragt jetzt wo das schief gelaufen ist möchte meine Schwester schnell einen neuen Mietvertrag unterzeichnen ohne Kündigung habe jetzt einen Anwalt angeschrieben was mich eine Beratung kosten würd da ich ja jetzt Arbeite.
Ich weiß nun nichtob du mit Schwester einen gemeinsamen Mietvertrag hast.
Ja ihr Ex Freund ist damals aus dem Gemeinsamen Mietvertrag raus gegangen und ich als Nachmieter rein. Damals hatten wir eine echt Tolle Hausverwaltung die erreichbar war nur ein anderer hat das Haus wohl aufgekauft. Und in Internet finde ich über ihn eine Postalische Adresse weder eine E-Mail Adresse noch eine Telefon Nummer. Ich habe den Neuen Eigentümer Vermieter per Einschreiben drum gebeten sich Mal mit mir in Verbindung zu setzen was für Möglichkeiten bestehen aber leider gar keine Reaktion
Da wirst du leider nichts erreichen. Entweder Ihr kündigt gemeinsam oder du klagst auf zustimmung zur Kündigung gegen deine Schwester. Offenbar will der vermieter keine andere Variante mit dir absprechen.
Bezahlt das JC einen Mietanteil deiner Schwester?
Also wie gesagt ich habe einen Nachtrag unterschrieben
Dort steht folgendes drin
Nachtrag zum Mietvertrag vom 01.05.2018
Zwischen Eigentümer des Hauses Straßenname vertreten durch
Name meiner Schwester
Name Ex Freund meiner Schwester
Wird folgender Nachtrag zum bestehenden Mietverhältnis Straßenname
Bestehend aus 2 Zimmer Küche Bad mit WC und einem Kellerraum geschlossen
Paragraph Zeichen 1
Herr Ex Freund tritt ab dem 31.12.23 aus dem Mietvertrag aus.
Paragraph Zeichen 2
Mein Name tritt ab dem 01.01.2024 in das bestehende Mietverhältnis mit meiner Schwester ein
Paragraph Zeichen 3
Alle übrigen Vereinbarungen des Mietvertrages vom 01.05. 2018 bleiben unverändert bestehen. Wohnort den 14 Dezember 2023