Probearbeiten 14 Tage ohne Bezahlung?

7 Antworten

10 Probearbeitstage ohne Bezahlung sind gelinde gesagt eine Zumutung.Hier muss man sich unbedingt Gedanken machen,ob es sich unter diesen Umständen um den richtigen Arbeitsplatz handelt.

Wer weiß, was sich der Arbeitgeber im Laufe eines "normalen" Arbeitsverhältnisses noch so einfallen lässt.


Hier ist der Hinweis auf den § 612 Abs.: 1 BGB angebracht, wie er von User
"PeterSchu"schon genannt wurde.

Wenn ich es richtig verstanden habe, möchtest du da Arbeiten, oder ? DANN NIMM DIESE CHANCE AN UND ARBEITE UNENTGELDLICH, das ist deine Chance. Die Firma muss wissen, ob du gut bist, dass müssen die selbst herausfinden.

Ich musste auch in einer Software-Firma für einen Tag probearbeiten und ich habe meinen Ausbildungsplatz bekommen. Selbst wenn es 10 Tage wären, hätte ich die Chance genutzt.

Ist nur meine Meinung und noch viel Erfolg ;)

da gibts keine Rechtsvorschriften, die können das halten wie sie wollen, aber so ne Schweinereien nehmen jetzt langsam überhand und man sollte sich nicht drauf einlassen.

Wenn dir die Firma wirklich zusagt, und sie auch an dir sehr interessiert scheinen, dann mach mit ihnen folgende Vereinbarung:

Du arbeitest ne Woche ohne Bezahlung, aber wenn sie dich anschliessend übernehmen, dann läuft dein Arbeitsverhältnis ab dem 1.Tag und sie müssen dich dann auch ab dem 1.Tag (rückwirkend) bezahlen. Das lässt du dir schriftlich geben.

verreisterNutzer  16.02.2016, 20:00

Diese Vorgehensweise als "Schweinerei" zu bezeichnen, finde ich schon etwas extrem :((

Sicher gibt es unter den Firmen auch solche, die man als "schwarze Schafe" bezeichnet, und die die Situationen der Arbeitsuchenden ausnutzen, aber das sollte nicht die Regel sein, und das sollte man auch nicht jedem Arbeitgeber von vorne herein unterstellen.

Natürlich muss man aufpassen - und (für sich selbst) Grenzen setzen. Für mich wäre in der hier beschriebenen Situation (10 unentgeltliche  Arbeitstage) diese Grenze erreicht.  

Grundsätzlich kann man natürlich das Für und Wider der Unentgeltlichkeit trefflich diskutueren. Wenn man es sich leisten lann, nein zu sagen - O.K. - andererseits kann man aber auch die Ansicht von @Robinson97 nicht ganz außer Acht lassen.

Mein zusätzlicher Hinweis: Sollte aktuell ein Leistungsbezug (ALG-I oder ALG-II) vorliegen, sollte das Praktikum dort vorab gemeldet werden, u.a. damit der Krankenversicherungsschutz erhalten bleibt. 

Das ist rechtlich nicht in Ordnung. Siehe BGB § 612 Vergütung
"(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist."

Ein unbezahltes Schnupperarbeiten könnte es nur sein, wenn du keine Anweisungen befolgen musst und auch jederzeit gehen könntest.

Wenn der Betrieb vorher keine schriftliche Vereinbarung abschließt, wäre es rechtlich sogar so, dass mit dem Arbeiten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist.

Es besteht natürlich die Gefahr, dass man dich gar nicht erst nimmt, wenn du nach Bezahlung fragst. Dann weißt du zumindest, dass du ausgenützt werden sollst.

die 10 Tage würde ich nicht umsonst arbeiten