Privatverkauf, wer haftet, brauche Rat?
Hallo, Ich habe bei Ebay etwas verkauft. ( Wert ca. 40 Euro)
Ich habe es angegeben , dass es als Päckchen verschickt wird. Nun wartet der Käufer schon 2 Wochen und fängt an sich zu beschweren.
Meine Frage ist nur müsste ich als Privatverkäufer dem Käufer im Extremfall das Geld zurücküberweisen? Ich meine er war ja mit Päckchen ( unversichert ) einverstanden?
Danke für die Antworten
7 Antworten
Aufgrund des Poststreiks ist es durchaus noch möglich, dass das Päckchen ankommt.
Falls das Päckchen nicht ankommt, hast du ein Problem. Grundsätzlich trägt der Empfänger das Transportrisiko. Nur leider bringt dich das nicht wirklich weiter, wenn du die Einlieferung bei der Post nicht nachweisen kannst. Ohne Einlieferungsschein wirst du hier im Streitfall ein Problem bekommen und letztlich das erhaltene Geld zurückerstatten müssen.
Schon mal was vom Poststreik gehört?
Ging mir nicht darum, sondern was wäre wenn es nicht mehr ankommt!
Die post streikt gerade.
Du haftest für die Versendung.
Du kannst einen Nachforschungsauftrag bei Deinem Paketdienst stellen. Dieser muss Dir nachweisen, den Verbleib oder ob das Päckchen bereits zugestellt wurde.
PS: Die Post streikt immer noch. Doch die Post kann nicht für den Streik haftbar gemacht werden. Weise Deinen Käufer darauf hin.
Gerade bei DHL gefunden. Danke @mineralixx
"Hinweis zu Päckchen:Bei dem kostengünstigen Produkt Päckchen handelt es sich - im Vergleichzu einem Paket - um eine Versandart, bei der weder Einlieferung, Beförderungnoch Auslieferung dokumentiert werden. Deshalb ist beim Päckchen laut unserenAllgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für Verlust, Beschädigung etc.ausgeschlossen.
"
ER haftet nur für die richtige Abgabe bei der Post. Paket = versichert ein Päckchen dagegen nicht.
Schon richtig. Dazu muss er die korrekte Abgabe bei der Post zuerst mal nachweisen.
Habe die Quittung + Die Postarbeiterin kennt mich und könnte aufjedenfall bestätigen das ich dort was abgegeben habe-
Mehr kann ich nicht beweisen da es ein Päckchen ist,
Das nützt dir nichts. Irgendein Päckchen an Igendjemanden verschickt zu haben ist keine Nachweis dafür, dass das fragliche Päckchen abgeschickt wurde.
Und wie soll ich dann irgendwie beweisen das ich , das Päckchen weggeschickt habe? Ist nicht möglich also wäre es lächerlich wenn ich daran Schuld hätte.
Das ist eben einer der Unterschiede zwischen Päckchen und Paket.
Du kannst bei einem Päckchen nur beweisen, dass du Irgendeines abgeschickt hast, aber nicht, dass es das Fragliche war.
Lächerlich ist daran nichts, das Risiko bist du freiwillig eingegangen.
Privatverkäufer haftet nicht bei einem Versand des Paketes Päckchen etc. Das Risiko geht auf den Versanddienstleister über während es bei Gewerbetreibenden anders rum ist.
Wenn Du, z.B. durch Zeugen,belegen kannst, dass Du die Ware entsprechend dem Kaufvertrag versendet hat, hat der Käufer keine berechtigten Ansprüche:
http://dejure.org/gesetze/BGB/446.html
und auch 447
Was micht irritiert:
Ich meine er war ja mit Päckchen ( unversichert ) einverstanden?
Meinst du das oder hast Du das so angeboten? Welche Verdsandart hast Du genau angegeben?
Wurde per Überweisung oder per Paypal gezahlt. Im Falle von Paypal-Zahlung ist das Thema erledigt, denn ebay/Paypal (ebay-Käuferschutzversprechen bei Paypal-Zahlung) wird dem Käufer wegen fehlendem Versandnachweis das Geld erstatten.
Trotz des aktuellen Poststreiks (es wird vielfach in den Verteilzentren und nicht in der Zustellung gestreikt) kannst Du einen Postnachforschungsauftrag stellen:
http://www.dhl.de/de/paket/hilfe-kundenservice.html?q=Nachforschungsantrag
und solltest dieses auch dem Käufer mitteilen. Manchemal kommen auch unversicherte Sendungen plötzlich beim Empfängern an ;-)
Per Überweisung , habe als Versandart Päckchen angegeben.
Sorry für die späte Antwort. Dann kann dir schon mal kein Geld abgezogen werden. Versuche es trotzdem mit dem Potnachforschungsantrag.
Bei Päckchen (Post) gibt es keine Sendungsverfolgung bzw. Nachweis der Zustellung.