Privatperson mit RoteKennzeichen trotz Betriebsfahrt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Auftrag deines Vaters kannst du auch eine Überführungsfahrt mit dem ständigen roten Kennzeichen durchführen. Die Fahrt muss aber im Fahrtenbuch eingetragen sein (VOR Antritt der Fahrt !!!) und du musst namentlich genannt werden. Und selbstverständlich muss der betriebliche Zweck nachprüfbar sein.

Bei Zuwiderhandlung läuft dein Vater Gefahr, dieses ständige rote Kennzeichen zu verlieren.


wahedzt 
Fragesteller
 25.03.2022, 15:19

vielen Dank

die Fahrt hat schon mein Vater im Fahrtenbuch eingetragen bevor ich losgefahren bin. Er hat extra einen Zettel geschrieben falls ich von der Polizei angehalten werde mit meine Daten. Und der betriebliche Zweck war bei der Rechnung nachprüfbar weil dort mein Vater vorher unterschrieben hat und auch Firmenname und Die Adresse der Firma eingetragen war. Also dies ist ohne weitere Probleme erlaubt?

0
DerHans  25.03.2022, 15:22
@wahedzt

Als Familienangehörige bist du in dem Sinne ja keine firmenfremde Person. Du darfst ja auch ohne Anmeldung im betrieb (z.B. im Büro) aushelfen.

Mithelfende Familienangehörige gibt es ja in vielen Branchen.

0

Du hast die Kennzeichen ja nicht zweckentfremdet. Darauf kommt es an.

Es ist alles ok….


wahedzt 
Fragesteller
 25.03.2022, 15:10

Danke für die schnelle Antwort:))))

1

Dein Vater muß dokumentieren,wer gefahren ist und dabei den Namen und Adresse des Fahrzeugführers ins Fahrtenbuch eintragen.

Du mußt nicht angestellt werden, oder ein Honorar bekommen.

Zweck der Fahrt ist doch die Überführungsfahrt, was anderes muß die Polizei nicht wissen.

Wenn sie was wissen wollen, soll sie Deinen Vater fragen.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....