Verkehrsmedizinisches Gutachten Original oder Kopie?
Muss man, wenn man von der Polizei angehalten wird Gutachten und andere Dokumente wo etwas am Auto verändert wurde im Original vorzeigen können oder genügt eine Kopie?
3 Antworten
Der Schutzmann kann auf das Original bestehen, denn nur das ist eben original ; - ) )
Was eingetragen ist, ist eingetragen. Da braucht es im Normalfall keine Unterlagen die mitgeführt werden müssen. Was verbaut ist, nicht eingetragen und eine ABE hat, muß diese mitgeführt werden. Und ob das jetzt eine Kopie ist, ist Banane! Die ABE die man mit Teilen mitbekommt sind ohnehin alles nur Kopien von Kopien...
Was hat ein "Verkehrsmedizinisches Gutachten" mit dem technischen Zustand des Fahrzeuges zu tun?
Dann legst du das Gutachten im Original vor. Alternativ kann die Umrüstung auch im Fahrzeugschein eingetragen werden.
Da lernt man täglich etwas dazu.
Dafür benötigt man dann ein,
"Verkehrsmedizinisches Gutachten"?
Wenn das Fahrzeug aus Gesundheitlichen Gründen umgerüstet werden muss zb Knauf am Lenkrad anbringen.