Gebrauchtwagen zulassen - Reicht Kopie vom Fahrzeugschein?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man kann kein Fahrzeug nur "vorläufig" anmelden. Auch benötigst du die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2, den letzten HU-Bericht, die evb-Nummer von der Versicherung und deinen Perso. Alles im Original natürlich.

Danke für den Stern.

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Meines Wissens hat man das Dokument vorzulegen. Keine Kopie.

Davon abgesehen ist der Fahrzeugschein ohnehin immer mitzuführen, wenn man mit dem Auto unterwegs ist.

Eine "vorläufige" Anmeldung ist mir gar nicht bekannt.

Du meinst sicher ummelden.Bei einer Neuzulassung hast du keinen Schein,weil der Schein bei der Abmeldung eingezogen wird

Schein wird nicht eingezogen. Das war mal

http://www.neustadt.eu/index.php?&ModID=10&FID=1441.111.1&object=tx%7C1441.613.1



Heute wird die Abmeldung auf dem Teil I der Zulassungsbescheinigung eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt. 


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@peterobm

das ist ja aber erst seit Oktober 2005 so, da kann man das schon mal nicht mitbekommen ;)

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@dv946

erst letzte Woche KFZ abgem. noch der alte Schein, wurde ausgehändigt

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Es geht nur mit dem Original, Kopie wird nicht anerkannt