Privatkauf - Rücktritt?
Hallo,
ich habe über eine Facebookseite eine zu verkaufenden PS5 gefunden und mit der Person geschrieben. Diese habe ich dann auch per WhatsApp bei ihm bestellt.
Die einzigen Infos die geflossen sind, waren mein Name und seine Paypal E-Mailadresse.
wir hatten uns auf den Preis von 670€ geeinigt und 10€ wurden angezahlt.
jetzt habe ich mich aber unentschieden und habe ihm das mitgeteilt. Er besteht auf die Bezahlung und Abholung. Die PS5 habe ich noch nicht.
er sagte er habe die PS5 extra für meine Anzahlung bestellt. Auf der Anzeige bei Facebook ging nicht hervor, das er diese „bestellen“ muss. Er hat lediglich ein Bild mit der PS5 gepostet. Demnach schließe ich daraus, dass er diese auch zuhause hat.
wie sieht hier die rechtliche Lage aus?
er droht mit Anwalt, muss ich mir hier Sorgen machen?
vielen Dank
8 Antworten
Einen Rechtsstreit würde er gewinnen, vorausgesetzt, dass du volljährig bist. Entsprechend musst du dir Sorgen machen.
Ich denke wenn dem Verkäufer nachweisbar ist, dass er Gewerblich handelt, könnte der Verkäufer auch den Rechtsstreit verlieren.
wie sieht hier die rechtliche Lage aus?
Ganz einfach:
Hier ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustandegekommen; Du musst zahlen, er muss liefern.
Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag
Klicken: Mündlicher Kaufvertrag: Rechtskräftig oder nicht?
er droht mit Anwalt, muss ich mir hier Sorgen machen?
Klar:
Bei einem Kauf bei einer Privatperson hast Du kein Widerrufsrecht und er könnte die Zahlung problemlos einklagen.
Handelt der Verkäufer nicht gewerblich, wenn er die PS erst bestellen muß, um sie weiterverkaufen zu können?
Handelt der Verkäufer nicht gewerblich, wenn er die PS erst bestellen muß, um sie weiterverkaufen zu können?
Nicht von vornherien, im Zweifel stellt das ein Richter fest.
Das ist auch meine Frage, ist es nicht gewerblich wenn er die extra bestellt hat? Ich habe ihn ja nie beauftragt sie in meinem Namen zu bestellen.
Einschüchterungsversuche mit Anwalt, Anzeige usw. sind bei Internet-Flohmärkten mittlerweile fast die Regel. Da passiert überhaupt nichts.
Allerdings kannst Du Deine Anzahlung wahrscheinlich in den Wind schreiben.- Aber € 10 sind zu verschmerzen.
Kauf die einfach und Verkauf die dann weiter das macht dir am wenigsten Kopfschmerzen. Aber ich glaube er lügt wenn er sagt daß er die extra für dich bestellen muss. Man kriegt doch im Moment nirgendwo eine ps5
Zwischen euch ist ein Kaufvertrag zustande gekommen und deshalb musst Du jetzt auch Deine Pflicht erfüllen und den Kaufpreis zahlen. Sofern es sich um einen Händler handelt hättest Du allerdings noch die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Wie sieht es aus wenn der Facebook Account ein kommerzielles Profil ist? Gilt dies nicht als unternehmerische Tätigkeit?