Ist mein Kündigungsschreiben (Möbelkauf) korrekt formuliert? Glaubt ihr, es hätte vor Gericht Erfolg, falls es dort landet?
am 22.04.2022 habe ich bei Ihnen die Couch XXX (Katalogartikel XXX, Preis: 2345,00 Euro) bestellt. Am 11.08.2022 haben Sie mir diese Couch geliefert. Die Couch mussten Ihre Mitarbeiter an diesem Tag wieder mitnehmen, weil es die folgenden Beschädigungen gab: Das Leder war durchtrennt und das weiße Innenfutter quoll sichtbar heraus.
Am 15.11.2022 wollten Sie die reparierte Couch erneut liefern. Ihre Mitarbeiter waren bei mir, hatten aber versehentlich keine Couch dabei.
Am 04.01.2023 haben Sie die Couch erneut geliefert. Die Couch wies aber neue Beschädigungen auf (Kratzer auf dem Leder, Stoff an der Unterseite durchgescheuert, sodass das Holz im Inneren der Couch sichtbar wurde). Alle Schäden sind fotografisch dokumentiert.
Trotz dieser Versuche, diese Mängel im Wege der Reparatur bzw. des Austausches zu beheben, ist dies bis heute nicht gelungen. Ich erkläre daher hiermit nochmals den Rücktritt vom Vertrag und fordere Sie auf, mir die gezahlte Anzahlung des Kaufpreises von 1241,00 Euro zu erstatten. Am 03.03.2023 habe ich unseren Vertrag zum ersten Mal mit einem Einschreiben widerrufen. Am 09.03. teilen Sie mir in einer E-Mail mit, dass die Couch Mitte April geliefert wird. Daraus schließe ich, dass Sie den Widerruf trotz eines Einschreibens nicht erhalten haben. Aus diesem Grunde widerrufe ich unseren Vertrag nochmals.
Überweisen Sie den vor mir bezahlten Betrag von 1241,00 Euro auf mein Konto:
XXXX
2 Antworten
Das ist ein bisschen schwierig. Welche Vertragsform besteht? Liefervertrag oder Werkvertrag? Lieferung durch Unternehmer oder Subunternehmer?
Bei einem Liefervertrag hast du nach Abschluss 14 Tage Kündigungsrecht. Allerdings wurde der Liefervertrag wohl nicht ganz eingehalten, weil der Artikel fehlerhaft war. Dennoch haben sie erst mal geliefert. Dann alles wieder mitgenommen (Wolltest du das, oder haben die das selber entschieden?)
Bei einem Werkvertrag schulden die Leute einen Erfolg. Auch dafür gibt es 14 Tage Widerrufsrecht. Wenn der Erfolg fehlt ist der Vertrag nicht eingehalten. Dennoch ist der Händler um den Erfolg nach wie vor bemüht. Die Frage ist, ob du das hinnehmen musst.
Oft werden mit der Lieferung Subunternehmer betraut, die dann vom Unternehmer in die Verantwortung gezogen werden, so dass dieser selber seine Pflicht erfüllt, der Sub aber nicht. Alles weitere ergibt sich aus der Form des Vertrages und dem bürgerlichen Gesetzbuch.
Dann warst du in den Geschäftsräumlichkeiten. Dadurch, dass du in den Geschäftsräumlichkeiten warst sind es 14 Tage Widerrufsrecht. Wenn du dort nicht erschienen wärst, würde es sich um 12 Monate verlängern.
Ich finde, das klingt ja gut. Vielleicht wäre noch ein dezenter Hinweis (keine Drohung) mit dem Rechtsanwalt hilfreich?
So genau kann ich gar nicht sagen, welche Vertragsform es ist. Ich bin in ein sehr bekanntes Möbelhaus gegangen, habe dort eine Couch ausgesucht und die Couch bestellt, vorher noch das Leder ausgesucht.