Privatgrundstück: Meine Rechte bei unerlaubten Parkern?

8 Antworten

Meines Wissens darfst Du sie abschleppen lassen - aber zunächst einmal auf Deine Kosten. Als Grundstücksbesitzer bist Du doch sicherlich Mitglied bei Haus&Grund, dort solltest Du für einen angemessenen Betrag eine entsprechende Rechtsberatung bekommen können.

Zu C) du kannst die Polizei anrufen. Diese lässt das Auto abschleppen und die Rechnung wird direkt an die Falschparker geschickt. Du musst also das geld nicht vorrausstrecken und es nacher einklagen.

Hallo martinifox !

Klar kannst Du sie abschleppen lassen, nur mußt Du die Kosten tragen und später einklagen. Ziemlich aufwendig.

Einparken auf keinen Fall, dass wäre Nötigung.

Ich würde erstmal Zettel unter den Scheibenwischer klemmen.....darauf steht dann das es sich um einen kostenpflichtigen Parkplatz handelt...und das ich das Kennzeichen aufgeschrieben habe. Beim nächsten mal würde das Fahrzeug abgeschlept. Vieleicht noch Beweisfotos machen (Vieleicht mit Tageszeitung).

MFG

Privatgrundstück kostenpflichtig abschleppen

Du kannst nur das durchsetzen,was du auch mit dem Schild androhst...Den Abschleppdienst muß der Halter des Fahrzeugs bezahlen..

Fraggeler  13.02.2013, 09:24

nun: erst mal muss der auftraggeber beim abschleppdienst in vorlage treten...

Schnulli0815  13.02.2013, 09:27
@Fraggeler

Ach,echt??Ist ja ätzend....