Privatentnahmen GmbH u. Co KG?
Ich bin als Komandidist an einer KG zu 52% beteiligt. Der Komplementär zu 48%. Der Komplementäre entnimmt privat monatlich EUR 5000. Dies ist weniger als der zu erwartende Gewinn. Wenn diese Entnahmen nicht zurueck bezahlt werden ist es dann wie eine Gewinnausschüttung zu bewerten? Oder ist es eine Forderung der KG ggü. dem Komplementär der Diese wieder begleichen muss? Kann der Komplementäre damit Steuern aufschieben die irgendwann von der KG bezahlt werden muessen?
2 Antworten
Die GmbH als Komplementärin kann keine Privatentnahmen tätigen.
Das bei einer juristischen Person nicht möglich.
Aber in den Verträgen muss geregelt sein, welche Beträge der GmbH zustehen für die Haftungsvergütung und für die Geschäftsführung (Zahlung einer Vergütung für den GmbH- Geschäftsführer).
Prüfe das mal, ob es diese Vereinbarung gibt.
Das wäre dann nämlich eine Vorabvergütung, um die Kosten der GmbH zu decken.
Hat mit Gewinn nix zu tun.
Wohl doch.
Das sind nämlich Vorabvergütungen, die bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung auch erfasst werden.