Private Straße?


18.03.2025, 16:04

Es ist vor meiner Haustür.

4 Antworten

Privatwege sind nicht gewidmet und daher keine öffentliche Straße. Daher finden die Wegegesetze der Bundesländer dort keine Anwendung.

Es hängt also letztlich von der Erlaubnis des Eigentümers ab, ob das Fahrzeug dort abgestellt werden darf oder nicht. Es ist Sache des Eigentümers, unbefugt abgestellte Fahrzeuge auf seinem Privatweg zu entfernen.


Teddy181201 
Beitragsersteller
 19.03.2025, 06:11

Außerdem ist am Straßen anfang ein schild mit Privatweg.

Teddy181201 
Beitragsersteller
 19.03.2025, 06:08

Hallo das ist unser Priatweg. Und es sind mehrere Häuser mit in dem Privatweg. Also da wo uns Pflaster beginnt. Gehört zu uns. Da darf ich doch mein auto Hinstellen. Wenn es abgemeldet ist. Grüße

Grundsätzlich darf ein abgemeldetes Auto nur auf umfriedetem Gelände stehen.

Die Nutzung eines Parkplatzes – egal ob öffentlich oder privat – ist nicht gestattet. Erfüllt das abgestellte Fahrzeug nicht mehr seinen ursprünglichen Zweck als Fortbewegungsmittel, gilt es nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz als "Abfall" (§ 3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 4).

Schon wieder, reicht eine Frage nicht.

Nein, bei uns nicht, ist es außer Betrieb gesetzt, kann es nicht mehr geparkt werden.

Abgestellt werden darf es dort, wo der Bereich öffentlich nicht zugängig ist, passt laut Foto nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, ein abgemeldetes Auto darf nur auf privatem Grund geparkt werden, der nicht öffentlich zugänglich ist. Ein Privatweg gehört zwar einem privaten Eigentümer, kann aber trotzdem als öffentlich zugänglich gelten.