Praktikant - Beschäftigt?

1 Antwort

Wenn es um die Veröffentlichung von Arbeitslosenzahlen geht, dann zählst du als Beschäftigter und nicht als Arbeitsloser.

Selbst jemand, der eine Maßnahme beim Arbeitsamt macht, z. B. ein Bewerbungstraining wird nicht in der Arbeitslosenquote aufgeführt.