Posten vergessen - Rechnungskorrektur?


12.01.2022, 10:18

Es handelt sich um B2B-Bereich, also kein Endkundengeschäft

2 Antworten

Nein, Du kannst die Rechnung, wenn sie schon beim Kunden ist, nicht nachträglich ändern. Zumindest dann nicht, wenn der sie schon eingebucht hat. Dagegen sprechen  §§14 und 15 UStG.

Das heißt, Du musst die nicht genannten Positionen mit einer neuen Rechnung und Rechnungsnummer ausführen.

ziv07 
Fragesteller
 12.01.2022, 12:42

Der erste Teil war mir klar, sorry, da hatte ich mich unklar ausgedrückt. Aber kann der sich darauf berufen das alle Leistungen abgegolten sind?

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tinalisatina  12.01.2022, 12:46
@ziv07

Nein, natürlich nicht. Wenn die Leistung erbracht ist und nicht abgerechnet, dann wird das nachgereicht. Sowas passiert schon mal. Sollte halt nachvollziehbar sein und im Angebot/der Leistungsbeschreibung aufgeführt.

Verjährungsfristen beachten.

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Bei zu viel berechnet, schreibst du eine Gutschrift, bei zu wenig, beziehst du dich auf die Lieferung und den Lieferschein und schreibst über die fehlende Position eine zweite Rechnung.