Post von der Staatsanwaltschaft was soll ich tun?

3 Antworten

Jetzt kann man mit der Frage auch was anfangen...

"Von der Einleitung.... abgesehen" bedeutet, dass es kein Verfahren gibt. Offenbar gab es keine ausreichenden Beweise gegen dich, wodurch von Anfang an mit einem Freispruch zu rechnen gewesen wäre.


derdrache1 
Beitragsersteller
 30.01.2017, 20:08

Cool danke

Gegen dich wird nicht weiter ermittelt du hast also nichts mehr zu erwarten.


derdrache1 
Beitragsersteller
 30.01.2017, 19:59

Echt eine Erweiterung 

Der § 152.2 stpo heist Das Ermittlungsverfahren ist beendet und ist bei der Staatanwaltschaft.( alles ist klar, jetzt der Staatanwalt)

Legalitätprinzip. der Staatsanwalt ist jetzt zuständig

Als Beispiel Wenn jemand die Flasche überm Schädel zieht, das Protokoll geht zum Staatanwalt weil das Ermittlungsverfahren(fest steht) und jetzt vom Staatsanwalt bearbeitet wird.  Einstellung = pp 153 153a 

Heute schon so einen Fall gehabt und hab beim hiesigen Amtsgericht nachgefragt

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914


derdrache1 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 21:27

Also wird Post noch mal kommen?

derdrache1 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 21:04

Also fängt es jetzt erst an oder?

Bley1914  31.01.2017, 21:13
@derdrache1

Das weis ich nicht, weil ich ja nur 152.2  gelesen habe hab ich gleich gedacht ,das ist falsch verstanden. Ich komm aus der Verwaltung und meine Schwägerin arbeitet bei Gericht . Hier sind diese Mitteilungen nur innerhalb der Verwaltung üblich.   Oldenburg  26 leitzahlbereich. Es kann auch sein, wenn du ein  Vergehen hast was das Amtsgericht nicht Bearbeiten darf ,und es geht zum Landgericht.  Nein das kann von 153  153 a ---?Leider kann ich nicht hellsehen

derdrache1 
Beitragsersteller
 31.01.2017, 20:58

Was wird denn jetzt auf mich zu kommen weißt du das