Pool im Garten Aufstellen Tiefe 90cm?

4 Antworten

Beruhigen kannst Du sie nicht! Ein Pool ist immer eine Gefahr für Mensch und Tier. Gerade für Kinder kann sogar ein Planschbecken mit 20cm Höhe zur tödlichen Falle werden. Das ist leider bereits passiert und bewiesen. Aus diesem Grunde sollten Pools die nicht genutzt werden sicher abgedeckt werden und der Zugang kleinen Kindern ohne Aufsicht verwehrt werden. Wie es in den einzelnen Gemeinden mit den Sicherheitsauflagen bestellt ist, ist mir leider nicht bekannt und Ihr solltet die Gemeinde dazu befragen. Eine Haftpflichtversicherung ist beim Betrieb eines solchen Pools auch eine unverzichtbare Angelegenheit. Nicht nur wegen der Ertrinkungsgefahr, sondern auch wegen der möglichen Wasserschäden, die durch die enorme Wassermenge entstehen können. Eine Einzäunung ist bei einem Pool der nicht in den Boden eingelassen ist nicht zwingend notwendig, wenn die Gemeinde es nicht verlangt. Aber die Leiter muß dann abnehmbar gestaltet sein und bei Nichtbenutzung entfernt werden. Dann kann man die Mutter sicher beruhigen. Vielleicht macht man nach Fertigstellung eine gemeinsame Poolparty und lädt die Mutter mit ihrem Kind zur Mitbenutzung ein. Das kann die Bedenken auch mildern. Aber wichtig ist die Sicherung des Pools bei Nichtbenutzung. Ein abschließbarer Zaun ist eine Möglichkeit, wobei man die Tür selbstschliessend ausführen kann und ein Schloß montieren kann, das automatisch beim Zufallen schließt und nur von innen ohne Schlüssen zu öffnen ist.

Genau ganz meine Rede :-) 

Pool Absichern mit einen Zaun und eine Selbstverschlusstür einbauen.

Es ist ein Aufstellpool und die Gemeinde sagt es muss kein Zaun da da die Leiter abnehmbar ist. 

Aus beruhigenden wesen würde ich aber noch diesen Zaun setzen. Sicher ist Sicher.

Versicherung habe ich bereits Private Haftpflich für Wasserschäden durch Pool bis 500 Mio abgedeckt :-) Vater ist Versicherungmakler der kennt das Problem. 

Achso und bei nichtbenutzen kommt ja auch eine Plane drauf die 100kg hält und Leiter weg. Also wo dann noch die bedenken ? 

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@Network83

Dann kann ja eigentlich nichts mehr schief gehen. Der Mutter kannst Du nur vor Ort erklären wie es aussehen soll und welche Sicherheitseinrichtungen vorgesehen sind. Am Besten lädst Du sie auf Kaffee und Kuchen ein und zum Baden, wenn der Pool fertig ist. Das könnte helfen. Hab Geduld, die Mutter hat nur einfach Angst um ihr geliebtes Kind! Viel Glück und Erfolg!

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@BigLittle

werde das wohl als Software realisieren und ihr dann vorlegen komplett in 3d :-) so sieht sie auch wie es aussieht wenn es fertig ist 

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@Network83

Wenn Du das hinbekommst, dann ist das natürlich sehr anschaulich. Aber nicht, daß Du den 3D-Effekt so gut machst, daß sie reinspringen will! ;-) Das würde dann nicht so gut kommen, glaube ich. ;-)

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Am 09.04.2016 bereits auf eine andere Frage von Dir geantwortet:

Aus Erfahrung:
1. Genehmigung schriftlich von Vermieter (der auch Eigentümer sein muss) geben lassen.
2. Vermieter / Eigentümer muss auch den Platz bestimmen, denn er ist der Gemeinde gegenüber verantwortlich, wenn etwas gebaut wird bzw. die Eigentümer Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung muss informiert werden.
3. Schriftlich festhalten was geschehen soll, wenn der Auszug erfolgt. 
Wenn ich jetzt 4 cbm fester Erde (= ca. 6 cbm lose Erde) entferne muss ich diese dann wieder zurück bringen?
4. Private Versicherung über den Einbau und die Nutzung eine Schwimmbades informieren, ist nicht automatisch in der Privathaftpflicht enthalten.
5. Wie werden die Kosten verteilt - Wasser uns Strom?

Vorher klären sonst hinterher vor Gericht klären lassen.

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Update 18.04.2016

Siehe Punkt 1 und Punkt 2 und Punkt 4 - und ergänzend dazu: Es gibt keine 100 % Sicherheit und auch keine 100 % Möglichkeit, denn immer wieder kann man es vergessen und dann passiert es ......

Lasst es lieber sein, ist mein guter Rat. 

Gruß Thomas Schwimmbadfachmann seit 1972

Nein in einem Pool von 90cm Tiefe kann ein Kind von 110 cm nicht ertrinken. Vorausgesetzt es hat keinen Unfall. Deckt den Pool zu, wenn keiner da ist. 

Gesetzlich seid ihr aber haftbar zu machen, wenn ein Kleinkind, auch ein fremdes, im Pool ertrinkt der nicht gesichert ist.

Danke für deine Info. Abdeckplane mit 100kg belastbarkeit wäre dabei + Zaun drum rum höhe 1,80m und Tür mit selbstverschluss wo der Öffner oberhalb ist das nur erwachsene dran können. 

Muss doch sicherheit genug sein oder ? 

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@Goodnight

Also siehst du da dann auch keine bedenken wobei ich sagen muss das das kleinste Kind mit 1.10m Schwimmen kann ohne Probleme

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@Network83

Nein da sehe ich kein Problem, Kinder gehen ja auch ins Schwimmbad. Die ertrinken nicht einfach so. Zudem wächst das Kind ja stetig..

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@Goodnight

Genau das sehe ich genauso :-) weil es gibt immer gefahren etc. Sie ist nur sehr Pinible wenn es um sowas geht. Der Mann ( Also der Vermieter ) Sagt auch das es Krankhaft ist. 

Meine Idee war es aufstellen schauen wie es Läuft und fazit zeihen klappt es dann ist gut wenn nicht dann kann man Ihn da Aufstellpool abbauen und in 2 Jahren wieder aufbauen. Wo das ja das schlimmste wäre aber Alternativen hat man eben.

Sie geht auch mit den Kindern an einen See und den Finde ich gefährlicher als den Pool Sie ist aber so Sie lässt die kinder nicht außer acht. Selbst das krankhafte ist was der Vermieter sagte Sie steht jede nacht 3x auf und schaut ob die Kinder noch Atmen. 

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@Network83

Das ist wirklich krank, darunter müssen ja nicht alle leiden.

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@Goodnight

Richtig alle Sagen es ist eine Perfekte Idee für das Gelände haben Soviel Platz. Der Vermieter als ich im den Pool Zeigte und es im Sagte war seine Antwort darauf : "Mach kein Problem". Doch dann kam seine Frau und Stress will man ja dann auch vermeiden oder ? 

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Vermutlich gar nicht. Ertrinken kann man im Ernstfall sogar in einer Pfütze.

Rein rechtlich seid ihr übrigens tatsächlich für den Pool verantwortlich. Wenn ein Kind - oder jemand anders darin zu Schaden kommt, seid ihr als Eigentümer haftbar.

Der Zaun drum herum ist also schon aus Haftungsgründen ein absolutes Muss! Stichwort: Verkehrssicherungspflicht.

Ihr solltet auf jeden Fall also auch abklären ob und unter welchen Umständen der Pool über Eure Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.

Versichert ist alles das ist nicht das Problem das ist bereits alles abgeklärt da gibt es keine bedenken. Klar wir sind die Eigentümer und sind Haftbar wenn was Passiert. 

Wenn man es auch so sehen will ist auch ein Klettergerüst was über 1 Meter ist eine Falle und eine Gefahr für die Kinder das Sie abstürzen können und ggf. schwere Brüche erleiden.

Einen Zaun haben wir vor von einer Höhe 1,80m x 1,80m also diese Holzsichtschutzwände wo eine Tür rein kommt die Sich selber schließt und auch nur mit Knauf oder Knopfdruck aufgeht der Höher angebracht ist das kein Kind dort dran kommt wenn keine Aufsicht da ist.

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@Network83

Wichtiger als der Zaun wäre eine stabile Abdeckung, die ein Kind nicht alleine - auch nicht teilweise - entfernen kann.

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@NSchuder

Abdeckung ist abschliessbar mit Schloss und Schlüssel 

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Ein Zaun nütz gar nichts gegen Haftungsansprüche. Selbst in einem Privatgarten muss ein Teich so geschützt sein, dass kein fremdes Kind das sich unerlaubt Zugang zum Garten verschafft hat, ertrinken kann.

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