Polizekontrolle Drogentest

11 Antworten

Wenn Du zum ersten Mal unter Einfluss von Drogen gefahren bist, geschieht folgendes:

1) Du erhältst einen Strafbefehl über 500 € und der Führerschein geht für 1 Monat zurück an die Führerscheinstelle

2) wenn die Blutprobe einen Anteil aktives THC (Cannabis-Abbauprodukt im Blut) ergibt, ist klar, dass du in den letzten Stunden vor Fahrtantritt gekifft hast. Dann passiert 1) und Du bekommst den Schein nach 1 Monat wieder

3) Wenn Du allerdings regelmäßig kiffst (1-2x wöchentlich), werden die einen Stoff namens THC-COOH finden. Hier ist die Konzentration entscheidend, mit deren Höhe sich ziemlich genau bestimmen lässt, wie oft Du während der 3 letzten Monaten THC aufgenommen (Haschisch oder Gras) hast. In diesem Fall erhältst Du Post von der Führerscheinstelle, die Dich auffordern wird, während der nächsten (mindestens) 3 Monate einen Gesundheitstest durchführen zu lassen, bei dem ein Arzt über Urinproben in unregelmäßigen Abständen prüft, ob Du weiterhin kiffst oder nicht. Wenn diese Tests ohne Befund bleiben, wird es bei 1) bleiben. Den Test musst Du selbst bezahlen (einige hundert Euro)

4) wenn die in der Blutprobe einen hohen Wert (Du konsumierst mehrmals wöchentlich) von über 75 Nanogramm / TCH-COOH finden, wird von der Führerscheinstelle eine MPU (medizinische-psychologische Untersuchung, auch Idiotentest genannt) angeordnet. Dann ist der Schein erst einmal längere Zeit weg, weil Du vor der MPU über regelmäßige Urinproben nachweisen musst, dass Du "clean" bist.(s.3) Gesundheitstest)

4) wenn Du noch in der Führerschein-Probezeit bist, musst Du natürlich in jedem Fall zur Nachschulung (Kosten 250 -350 Euro)

Zuletzt: wenn Du Kohle hast, nimm Dir einen Anwalt. (Kosten in Deinem Fall 800-1000 Euro ....geschätzt).

Viel Glück...

krimskramskrums  31.01.2013, 22:46

DH stimmt, die Folgemaßnahmen der Führerscheinstelle bei Dauerkonsumenten wird gerne vergessen!

Hi, also sortieren wir mal die Meinungen.

Zunächst für's nächste mal, Du musst bei nichts mitwirken, weder musst Du deren Ballett (stellen sie sich mal auf den linken Fuss, dann nur auf den rechten Fuss, [jetzt heben Sie beide Beine vom Boden äähhh sorry, das ist ein Intelligenztest zur Aufnahme bei der Polizei], Romberg-Test, Finger-Nase, Finger-Finger usw.) mitmachen, noch musst Du einen Alkoholvortest oder einen Pinkeltest machen. Ein dezenter Hinweis, dass der/die Herr(en) in Blau wohl vergessen haben, Dich darauf aufmerksam zu machen, bringt keine Sympathiepunkte, wenn Du aber keine typischen Merkmale auf Konsum psychotroper Subtanzen (auch Alkohol) aufweist, suchen sie sich mit ein wenig Glück einen anderen Dummen. Für den ganzen Mist, müssen sie einen begründeten Verdacht haben, sonst klannst Du gleich sitzen bleiben, also fragen, warum Du aussteigen sollst. Warndreieck und Verbandskasten im Auto statt im Kofferraum, verhindert, dass Du den öffnen musst. Leider sind die Jungs beim Verdacht basteln kreativ.

All das hast Du nicht, also ab auf die Wache. Die Geschichte mit der Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung der Blutentnahme, ist genau das: nämlich seit 22.06.2017 Geschichte. Die Entscheidung kann seither auch von der Polizei getroffen werden, ohne Gefahr im Verzug, dann musst Du dem nachkommen. Genauso musst Du seit diesem Datum einer Aufforderung bei der Polizei zur Vernehmung zu erscheinen, nachkommen. War früher mehr, wenn auch zu rau, für'n Ar... oder Abfall.

Was Du nicht musst und von Anfang an nicht tun solltest, ist ausser Deinen Personalien irgendwas zu sagen (ausser nein, das mache ich nicht^^). Vor dem Aussteigen fragen warum, kannst Du auch. Ansonsten, Schnauze halten und wenn sie plötzlich noch so nett sind und es für Dich ja nur Vorteile hat, wenn Du kooperierst. Gequirlte Sch...!

Was der Schnelltest sagt, ist irrelevant, die Blutanalyse zählt. Da hier außer den in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgezählten Drogen automatisch noch jede Menge anderes Zeug mitgetestet wird, kommt der Konsum auf jeden Fall raus.

Die Blauen sind bei derlei Delikten verpflichtet eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde zu machen, die sich, wenn Du mit der Justiz durch bist (Strafbefehl oder Urteil), erstmal Einblick in die Akte verschafft.

Gelegentlicher Konsum ist aufgrund des Carbonsäurewertes (THC-COOH) gut nachweisbar. Wichtig ist, wie hoch der Wert hier ist. Wenn ausser THC nichts war, Du auch noch nicht aufgefallen bist und der Wert liegt unter 150ng/ml kannst Du bei einem vernünftigen Gutachter (deshalb schicke ich niemand zum TÜV^^) mit einem halben Jahr nachgewiesener (zertifiziertes Labor) Abstinenz zur MPU, wenn Du Deinen Sinneswandel, die Trennung von den Kifferkollegen usw. gut verkaufst, noch besser, es der Wahrheit entspricht, hast Du Deinen FS 3-4 Wochen später wieder.

Vorbereitung würde ich auf jeden Fall machen, ohne sind die Chancen gering. Such Dir jemand, der Einzelgespräche macht, das Erstgespräch kostenlos anbietet und sich trotzdem Zeit nimmt und der Dir nichts verspricht. Geh erst garnicht in Kurse von goMobile oder ähnlichem Gesin..., dort nimmst Du sogut wie nichts mit. Und wenn Du auf ein halbes Jahr spekulierst, besuche eine Selbsthilfegruppe, punktet immer bei der MPU. Aber erzähl nicht, Du warst dort, wenn es nicht stimmt. Ich würde es nach spätestens 10 Minuten merken, der Gutachter auch.

Alles Gute.

harobo

Nein, ein Schnelltest (ungenau, Fehler sind möglich) ist ein "Verdacht", zum Beweis gab es einen Bluttest, dieser ist der, der vor Gericht zählt. Du musst ohnehin damit rechnen regelmäßig auf Drogen untersucht zu werden, wenn Du den Führerschein wiederhaben möchtest.

Erstens steht aufgrund Deiner Schilderungen nicht fest, ob Du ein Kraftfahrzeug geführt hast.

Zweitens muss man bei den ganzen polizeilichen Vortests (Urintest, Wischtest, Leuchten in die Augen, Balancierungsübungen, etc.) nicht mitmachen, wenn man das nicht will.

Drittens: Aus Deinen Schilderungen geht nicht hervor, ob die Blutprobenentnahme rechtmäßig durchgeführt wurde. Hierfür muss grundsätzlich eine richterliche Entscheidung eingeholt werden. Ausnahme: Gefahr im Verzuge. Sollten die Polizisten gegen die Anordnungsbefugnis verstoßen haben, könnte die Blutprobe als unzulässiges Beweismittel eingestuft werden. Obwohl es hierzu in der jüngeren Vergangenheit obergerichtliche Entscheidungen gab, diese dennoch zuzulassen. Dieses wird damit begründet, dass die Sicherheit des Strassenverkehrs höher zu gewichten sei, als die gesetzliche Vorgabet aus §81a STPO des Einzelnen.

So auch das Bundesverfassungsgericht am 24.02.2011 2BvR1596/10:

"Eine Blutentnahme zum Zwecke der Aufklärung eines Sachverhalts tastet das Grundrecht nicht in seinem Wesensgehalt an und stellt auch keinen so schwerwiegenden Eingriff dar, dass aus dem Gesichtspunkt der Eingriffstiefe heraus ein Richtervorbehalt zu verlangen wäre. Der Richtervorbehalt nach § 81a Abs. 2 StPO beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers, nicht auf einer zwingenden verfassungsrechtlichen Vorgabe."

Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 12. März 2009 (Az. 3 Ss 31/09) anders entschieden: Eine Blutprobe ist als Beweismittel unverwertbar, wenn die Blutentnahme nicht von einem Richter, sondern ‘nur’ von einem Polizeibeamten angeordnet wurde. Wenn ein Ermittlungsrichter erreichbar ist (in der Regel zwischen 6 Uhr und 21 Uhr), dann ist eine richterliche Anordnung zwingend einzuholen. Auch ein Staatsanwalt kann diese nicht ersetzen.
Ausnahme: Du stimmst freiwillig zu und bist entsprechend über Dein Weigerungsrecht belehrt worden. Hierzu urteilte das AG Jena in einem Einzelfall , dass eine solche Freiwilligkeitserklärung noch bei einer AAK von knapp 4 Promille zulässig war. In der alltäglichen Praxis ist es so, dass der Verdächtige die Belehrung verstehen muss. Das kann noch bei über einem Promille AAK der Fall sein.

Wenn Dir Dein Führerschein wertvoll ist, würde ich Dir dazu raten einen Fachanwalt für Verkehrsrecht im Rahmen eines Erstberatungsgespräches hinzuzuziehen. Er kann Dir aufgrund der Akteneinsicht sagen, wie die Erfolgsaussichten sind.

Hier mal ein Forenbeitrag der verdeutlicht dass der Besuch bei einem Anwalt angebracht ist: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/21/allmachtsfantasien/#comments

Unabhängig von einem Strafverfahren (§ 316 StGB) oder OWI Verfahren (24a STVG) kann die Polizei auch gemäß den Meldeverpflichtungen die Führerscheinstelle in Kenntnis setzen. Diese trifft dann in eigener Zuständigkeit weitere Massnahmen, falls Bedenken im Bezug auf deine charakterliche Geeignetheit bestehen.

Mau00  31.01.2013, 17:21

Sehr exakte, ausführliche und richtige Schilderung! Allerdings kann man bei Alkohol oder Drogen im Blut immer Gefahr im Verzug begründen, da auf die richterliche Entscheidung im Regelfall nicht gewartet werden kann bzw. Nachts am Land keiner zur Verfügung steht. Höchstens ein Jour-StA. Bei uns ist es z.B. so, dass es zwischen der Polizei und der Staatsanwaltschaft eine Absprache gibt, in der immer Gefahr im Verzug bejaht wird und deshalb eine richterliche Entscheidung nicht notwendig ist. Das vereinfacht das Ganze erheblich.

Zudem ist es bei uns auch so, dass bei einer Drogenfahrt grundsätzlich §316 StGB angezeigt wird und der §24a StVG nur als subsidär angeführt wird. Denn bei Drogenkonsum kann man immer mit Ausfallerscheinungen rechnen. Auch das bringt den Vorteil, dass man nicht lange auf irgendwelche Ergebnisse warten muss, sondern die Anzeige direkt zur StA schickt und der Richter entscheidet, ob §316 eingestellt wird und der §24a zu verfolgen ist, oder er bejaht den §316er StGB.

Buschist  02.02.2013, 18:17
@Mau00

"Allerdings kann man bei Alkohol oder Drogen im Blut immer Gefahr im Verzug begründen, da auf die richterliche Entscheidung im Regelfall nicht gewartet werden kann"

Völlige Unkenntnis der Rechtslage.

Komm mal an den richtigen Kunden.... Spätestens im Gerichtssaal blamierst Du Dich bis auf die Knochen.

"Bei uns ist es z.B. so, dass es zwischen der Polizei und der Staatsanwaltschaft eine Absprache gibt, in der immer Gefahr im Verzug bejaht wird und deshalb eine richterliche Entscheidung nicht notwendig ist."

Halte ich für erfunden. Kein Staatsanwalt würde solche eine generelle Vereinbarung unterschreiben. Weil klar rechtswirdrig. Kein Staatsanwalt kann den gesetzlichen Richtervorbehalt aushebeln.

"Zudem ist es bei uns auch so, dass bei einer Drogenfahrt grundsätzlich §316 StGB angezeigt wird"...."Denn bei Drogenkonsum kann man immer mit Ausfallerscheinungen rechnen."

Wir haben in Deutschland kein Vermutungsstrafrecht. In Deutschland müssen Tatbestandmerkmale beweisbar erfüllt sein. Wenn Du wirklich Polizeibeamter sein solltest, wie Du es hier suggerierst hast Du offenbar in der Ausbildung öfters in "Recht" gefehlt und seit dem nichts dazu gelernt. Was schreibst Du denn in die Anzeige?

Möglichkeit 1: Du lügst Dir was zusammen, bis es paßt. Das wäre dann -auch- eine Verfolgung Unschuldiger und stellt einen Verbrechenstatbestand (Polizei) dar.

Möglichkeit 2: Ihr schreibt von irrelevanten, subjektiven Einschätzungen Eurerseits. Sowas winkt Eure Leitung also durch ? Statistikgeier seid Ihr und belastet die STA mit blödsinnigen Anzeigen, die Zeit und Arbeitskraft verschwenden. Eine Straftat zählt in der Strichestatistik mehr als eine OWI Anzeige. Das ist der einzige Grund, so zu handeln und Menschen mit unsinnigen Strafverfahren zu überziehen.

" sondern die Anzeige direkt zur StA schickt und der Richter entscheidet,..."

Dieser Satz ist nun kompletter Unsinn. Einen Richter braucht man nicht. Das kann ein erwachsener STA schon ganz alleine. Bei der STA arbeiten keine Richter. Die arbeiten in einem Gerichtsgebäude. Das nennt man Gewaltenteilung.

Solltest Du wirklich ein Polizist sein, dann hoffentlich nicht mehr lange,....

Mau00  02.02.2013, 19:00
@Buschist

Tja Buschist, kontrollier du lieber, dass unter den Gleisen keiner Schotter klaut und überlass die richtige Polizeiarbeit der Landespolizei!

Buschist  03.02.2013, 12:59
@Mau00

Primitive, saublöde Bemerkung.

So ist das eben, wenn man keine belegbaren Argumente hat und nur dummes Zeug daherbrabbelt. Geh spielen Kleiner.