Polizeidienstuntauglichkeit anfechten sinnvoll?
Ich hab heute eine einen Bescheid von der Bundespolizei bekommen in dem es heißt das ich unter primärer artrieller Hypertonie leide. Das hatte sich aus 2x 24h Blutdruckmessung zusammengesetzt.
Test 1=
Tag= 129/78 || Nacht= 118/64
Test 2=
Tag= 133/75 || Nacht= 130/74
lohnt es sich den Bescheid anzufechten?
Mein Hausarzt hatte bestätigt das ich gesund bin und ich habe mir überlegt zum Kardiologen zu gehen und einen Bescheid zu holen
6 Antworten
Ja, versuch es.
Es ist ein gültiges Rechtsmittel und der Druck ist nicht zu hoch. Erhebe erstmal formlos Einspruch. Dann gewinnst du Zeit. Verlieren tust du nichts.
Versuche dann, so schnell wie möglich einen Termin bei einem Arbeitsmediziner zu bekommen und lege die Ablehnung vor. In der Regel wissen sie, was zu tun ist.
Gruß S.
Selbst wenn Du damit Recht bekommst sehe ich die Gefahr, dass man Dich an anderer Stelle aussortiert.
Du kannst versuchen, diesen Bescheid anzufechten. Im Endeffekt würde Dir das wohl wenig helfen.
Die Bundespolizei entscheidet letztendlich, wen sie einstellt und wen nicht. Man würde dann andere Gründe finden, wenn man Dich wirklich nicht haben will.
Das stimmt nicht.
Bewerbungen im Beamtenrecht unterliegen strengen Vorgaben. Es ist fast ein Verwaltungsakt. Dementsprechend kann man - im Gegensatz zu anderen Absagen - Einspruch einlegen.
Und wenn nur dieser eine Grund in der Ablehnung steht, darf hinterher kein anderer erfunden werden.
Nein - denn auch dann würdest du nicht eingestellt werden.
Die Behörde entscheidet und nicht DU.
Meist nicht, denn der Vorgang liegt ja in der Akte, und bleibt dort auch.
Gute Besserung.
Tolle Antwort! Ich werde versuchen, auch wenn ich es ungern mache, es rechtlich zu klären. Ich habe ja auch ein Attest vom Arzt bekommen, welches es mir bestätigt, dass keine aterielle Hypertonie vorliegt. Vielleicht habe ich ja Erfolg...