Polizeibewerbung - Anpassungsstörung?
Hallo,
Ich versuche mich mal kurz zu halten.
Wie ihr oben schon seht bezieht sich auf die Polizeidiensttauglichkeit. Ich habe vor, mich für eine Ausbildung bei der Polizei zu bewerben. Die Grundvoraussetzung erfülle ich alle, jedoch habe ich etwas Sorgen, dass ich bei der im EAV obligatorischen Polizeiärztlichen Untersuchung als Polizeidienstuntauglich eingestuft werde, da ich Ende letzten Jahres bzw. diesen Januar unter einer Anpassungsstörung nach dem Suizid einer Freundin gelitten habe und in Folge dessen bei einer Neurologin/Psychiater vorstellig geworden bin.
Die Anpassungsstörung habe ich nun seit Februar auch ohne Psychotherapie überwunden und bin - im Nachhinein betrachtet - daran gewachsen, da ich nun weiß, wie ich in schwierigen und traumatischen Situationen reagiere und wie ich diese erfolgreich überwinden kann.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Reicht dies schon aus, um als Polizeidienstuntauglich eingestuft zu werden? Habe ich (realistische) Chancen oder stehen die Chancen eher gegen mich?
Dass mir hier niemand garantieren kann wie ich eingestuft werde ist mir bewusst, aber vielleicht gibt es ja jemanden unter euch, der sich etwas mit dem Thema auskennt oder Erfahrung hat und mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen kann.
Das mit dem "kurz halten" hat leider nicht geklappt, aber vielleicht ließt es sich ja jemand komplett durch.
Danke schonmal im Voraus für alle Antworten.
Tim
3 Antworten
Ein anderer Ausschlussgrund ist es nicht.
Sie werden dich dazu befragen. Wenn du es dann so darlegst wie hier, habe ich nicht so große Bedenken. Jeder hat Mal Krisen. Es ist entscheidend, wie man damit umgeht und wie man da raus kommt.
Gruß S.
Das mit der Ermessenssache ist vermutlich wahr, das stimmt.
Widerspruch einlegen stellt - sollte es wirklich hart auf hart kommen - natürlich den nächsten Schritt dar. Ich habe neuerdings gelesen dass die Beweislast seit ein paar Jahren durch Gerichtsurteile "umgedreht" wurde, sprich nicht mehr der Bewerber muss beweisen, dass er polizeidiensttauglich ist sondern die Einstellungsbehörde muss beweisen, dass eine Eignung nicht gegeben ist, bloße Zweifel daran reichen nicht mehr aus. Ist daran etwas dran?
So war es schon immer. Die Zahl er Widersprüche hat sich generell erhöht und viele - besonders in Bezug auf Mindestgröße, Tattoos oder Bagatellerkrankungen - waren erfolgreich, wo man dann gemäß Beamtenrecht die Voraussetzungen für alle ändern muss.
Wird deine Anpassungsstörung "akzeptiert", müssen auch alle anderen dieser Art akzeptiert werden.
Die Einstellungsbehörde muss begründen, warum der Bewerber nicht tauglich ist.
Im Gegensatz zu Bewerbungen in der freien Wirtschaft, wo man aus simplen persönlichen Gründen abgelehnt werden kann, darf der Bund oder das Land dies nicht tun. Jeder Bewerber hat ein Widerspruchsrecht, aber nur wenige nutzen es.
Warst du in Behandlung oder nur zu einem Beratungsgespräch? Wenn das nicht in deine Krankenakte vermerkt ist, brauchst du dazu auch keine Angaben zu machen. Ansonsten entscheidet der Arzt immer im Einzelfall, das kann man jetzt nicht pauschal mit ja oder nein beantworten. Bevor du bei der polizeiärztlichen Untersuchung vorstellig wirst, solltest du sowieso erstmal die anderen Tests bestehen, daran scheitern nämlich die meisten schon.
Ich war nur bei einem Neurologen vorstellig, welcher die Diagnose Anpassungsstörung gestellt hat, eine Psychotherapie habe ich nicht gemacht.
Das ich vor der Ärztlichen Untersuchung erstmal die Tests bestehen muss ist mir bewusst, den 1. und 2. Teil des EAV bei der Bundespolizei (Schriftlichen Test und Sporttest) für den gehobenen Dienst habe ich auch schon absolviert und bestanden und ich bereite mich weiterhin auf die noch anstehenden Tests vor :)
Jedoch wird in dem medizinischen Auskunftsbogen, welchen ich ausfüllen und zum Einstellungstest bei der Bayrischen Polizei mitbringen muss explizit gefragt, ob man in der Vergangenheit an Gemüts- oder Geistes Störungen gelitten hat. Da der Arzt die Anpassungsstörung diagnostiziert hat muss ich dies ja dementsprechend eigentlich angeben oder nicht?
Hey, ich wollte mal fragen, was aus deiner Bewerbung geworden ist und ob deine diagnostizierte Anpassungsstörung ein Problem bei deiner Bewerbung dargestellt hat. Ich habe derzeit das gleiche Problem. Nur wurde meine Anpassungsstörung durch den Therapeuten diagnostiziert. Ich würde mich freuen, wenn du evtl. sagen könntest, was daraus geworden ist und ob der Polizeiarzt dich als tauglich eingestuft hat.
Lieben Dank schon mal vorab für die Mühe !
Genau das selbe „Problem“ habe ich zurzeit auch.
Würde mich ebenfalls über ein Bericht freuen.
Hallo Sirius,
Erstmal vielen lieben Dank für die gute und schnelle Antwort.
Ich sehe es sehr ähnlich, jeder Mensch hat seine Krisen und Phasen, in denen es einem nicht gut geht.
Ich persönlich sehe es eher als meinen Vorteil an, dass ich eben dadurch gelernt habe mit Rückschlägen/schweren Erlebnissen umgehen muss, was mir als Polizist denke ich eher zugute kommen würde da der Job doch sehr hohe Belastungen und teils dramatische Einsätze mit sich bringt.
Ich war mir nur nicht sicher wie "streng" der PÄD eine solche Diagnose sieht, aber deine Antwort hat mir meine Sorgen schonmal etwas genommen.
Gruß Tim