Polizei Ausschluss wegen Seestärke?
Hallo liebe Community,
ich bin 18 Jahre und werde voraussichtlich mit 20 Jahren mein Abitur haben.
Mein Traumberuf ist es zur Landespolizei zu gehen. Allerdings bin kurzsichtig und habe ohne Sehhilfe -3,75 Dioptrien auf einem Auge und -1,75 auf dem anderen Auge. Ich weiß dass man ab -2,50 Dioptrien nicht angenommen wird.
Allerdings sehe ich ohne Seehilfe nur auf einem Auge so schlecht. Könnte es trotzdem ein ausschlusskriterium sein ?
7 Antworten
Ob nur auf einen Auge der Dioptrienwert so stark ist spielt keine Rolle, dass ist trotzdem ein Ausschlusskriterium. Da du ja noch mindestens 1 Jahr Zeit hast dich zu bewerben, kannst du dir deine Augen lasern lassen und somit deine Werte korrigieren. Dies wird auch von der Polizei anerkannt und nach der Operation gilt 1 Jahr Wartezeit.
Ihre Sehleistung liegt ohne Sehhilfe unter 50%, wenn Sie jünger sind als 20 Jahre, bzw. unter 30%, wenn Sie älter sind als 20 Jahre. Dabei gilt dieser Grenzwert für jedes Auge. Sie müssen also auf jedem Auge ohne Hilfsmittel mindestens 50 bzw. 30% sehen.
Trotz Sehhilfe bleibt Ihre Sehschärfe auf einem Auge unter 80%. Dabei ist es unerheblich, wenn Sie auf dem anderen Auge sogar eine Sehleistung von 100% haben.
Sie sind weitsichtig und Ihre Dioptrienzahl liegt bei einem oder bei beiden Augen bei über +2,5.
Der Unterschied zwischen den Fehlsichtigkeiten Ihrer Augen ist größer als 2,5 Dioptrien.
Bei einer vorliegenden Fehlsichtigkeit ergibt sich im Zusammenspiel aus Weit- oder Kurzsichtigkeit und Stabsichtigkeit eine Gesamtdioptrienzahl von mehr als +/-2,5 (astigmatische Komponente).
Ihr räumliches Sehvermögen, Ihre Sehschärfe in der Dämmerung oder Ihr Gesichtfeld ist eingeschränkt oder Ihre Blendungsempfindlichkeit ist erhöht.
Ihr Farbensinn ist beeinträchtigt oder Sie leiden an Rot-Grün-Blindheit.
Sie haben eine Missbildung oder einen Defekt am Augapfel, den Augenmuskeln, den Augenlidern, den Tränenorganen, der Hornhaut oder dem inneren Auge. Gleiches gilt bei einer Krankheit, die chronisch ist oder zu Rückfällen neigt.
Sie schielen oder leiden an Lähmungen der Augenmuskeln oder Nystagmus (Augenzittern).
Ihr Augendruck ist auf über 20 mmHg erhöht.
Sie haben eine Augenkrankheit oder leiden an einer Brechungsanomalie, die es notwendig macht, Kontaktlinsen oder Intraokularlinsen zu tragen.
Bei Ihnen wurde ein Eingriff an den Augen vorgenommen, z.B. eine Laser-OP, zu dem noch keine klare Prognose abgegeben werden kann.
Bei zu rauer See würde ich auch nicht zur Polizei gehen.
die kritierien kannst du selbst auf der HP der polizei nachlesen............... wenn du das nicht kannst, bist du nicht geeignet...........
Das solltest du bei den „ Anforderungen für Polizeiausbildung“ nachlesen