das verrät dir der "freundliche", da wo du den wagen kaufen willst....

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weil die regeln bei opel so sind, wie sie sind

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ja, darf sie

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Tat er nicht, für mich die Sache erledigt.

damit ist die frage beanwortet........

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k.A. wer du bist, aber warum solltest du etwas versteuern in D, was sich nicht in D befindet???

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mit 15 keine schule mehr, so dass du jeden tag bis 11 pennen kannst?

VOR dem frühstück heisst es, egal, wann das ist.. frage deinen arzt, wenn du den beipackzettel nicht verstehst...

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mach erst mal dein abi und dann die 3jährige ausbildung zuende

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ich LEse deine frage und LIEse sie icht!

gerüst!

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google dir selbst fahr- und erfahrungsberichte..

was ein fahranfänger für 209 PS in der versicherung zahlen muss, dürfte dein TG überschreiten..

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der typ ist irre

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ob du "im recht liegst" weiss nur ein gericht.

rechtsbeistand findest du bei einem anwalt, nicht in einem laienforum

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Welche Möglichkeit hat der (Ex-)Mieter der wegen Eigenbedarf gekündigkt wurde wenn der Eigenbedarf nur ein Vorwand war?

Wenn der Vermieter sich überlegt, dass er nun selber seine Immobilie nutzten will kann er den Mieter mit der Begründung des Eigenbedarfs kündigen. Zwar sind hier natürlich auch die entsprechenden Fristen einzuhalten, aber die Möglichkeit besteht ja. Nun trennt man sich also dann mehr oder weniger in Frieden, weil der Mieter zwar eigentlich nicht ausziehen will, sich aber ja fügen muss und vielleicht sogar die Sitatuion des Vemieters nachvollziehen kann. Als die Wohnung aber nun frei ist, zieht nicht etwa der Vermieter ein (oder jemand seiner Familie...) sondern diese wird wieder frei (vielleicht sogar über Makler) weiter vermietet. Der ursprünglich angemeldete Eigenbedarf ist also definitv nicht gegeben und die Kündigung damit ja eigentlich unbegründet. Dem Ex-Mieter sind also nun eigentlich ungerechtfertigte Unannahmlichkeiten und letzten Endes ja auch Kosten endstanden.

  • Welche generellen Möglichkeiten hat der Ex-Mieter nun?
  • Kann er wegen unrechtmäßig erfolgter Kündigung vielleicht auf Ersatz dieser Kosten klagen?
  • Wie muss eine Kündigung wegen Eigenbedarf eingentlich begründet werden- sprich müssen dazu irgendwelche Nachweise erbracht werden oder reicht es dass der Vermieter sagt, er hätte selber eine Nutzung der Immobilie vor?
  • Droht dem Vermieter irgendeine rechtliche Konsquenz aus seiner falschen Kündigungsbegründung? Etwas sowas wie "Betrug" oder "arglistige Täuschung"?

Zum Hintergrund: Uns ist soetwas Änliches passiert, nur war es so, dass wir sowieso geplant hatten auszuziehen aber eine passende Alternative noch nicht gefunden hatten. Unser Vermieter hat uns auch nicht wirklich gekündigt - er hat nur klar gesagt, dass er eigentlich gerne unsere Wohnung nutzen würde und ob wir nicht mittelfristig etwas Neues finden könnten. Das war keine Kündigung und von unseren Umzugsüberlegungen hat er auch erst da erfahren. Nachdem wir nun umgezogen sind war bei der Wohnungsübergabe schon klar, dass er selber die Wohnung wahrscheinlich wohl doch nicht nutzen will. Gut eine Woche später stand diese dann auch bei einem Immobilienportal im Netz als Angebot... Es ist also seoweit kein Schaden entstanden, aber vor diesem Hintergrund interessiert es mich halt, wie es auch anders hätte laufen können (s.o.) Freue mich auf eure Antworten - Danke!

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geh zum mieterbund

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spare in der zeit, dann hast du in der not............... der monat hat erst heute angefngen.. halte das daher für einen trollbeitrag...

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nein, mit quads, die nicht strassenverkehrstauglich sind, darf man/n nicht auf der strasse fahren

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die strafgesetzordnung findest du via jeder gängigen suchmaschine...

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??? verstehe die frage nicht. frage das den notar

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