Polizei abgelehnt wegen Brille und Migräne
Ich habe eine Absage zur Polizei-Ausbildung in Berlin bekommen, mit der Begründung :
zu geringe unkorrigierte Sehschärfe und Migräne.
Zu mir : Ich bin seid ca. 2Jahren wegen Migräne nicht mehr krankgeschrieben worden und ein EEG vom Neurologen ergab auch nichts in der Richtung. Ich bin mit relativ schlechten Augen "gesegnet",die Brille ist schlechter als sie sollte(sie korrigiert -2,5 Dioptrin und 1,25 Hornhautverkrümmung) ,meine Augen kommen damit aber prima klar.
Da nun in dem Schreiben auch der Zusatz drin steht,dass man gegen den Bescheid klagen kann und die Frist recht knapp ist, hier meine Fragen :
lohnt es sich in meinem Fall dagegen zu Klagen?
6 Antworten
Da es ein Verwaltungsakt ist, ist der Hinweis auf das Widerrufsrecht wohl vorgeschrieben. Die wollen Dir bestimmt nicht einreden, dass die Klage einen Erfolg haben könnte.
Daß Dich eine Klage da weiter bringt, bezweifle ich. An Deiner Stelle würde ich mich mit der Ablehnung abfinden, Du kannst schließlich niemanden zwingen Dich einzustellen bzw. auszubilden.
Selbst wenn man das Migräne-Thema rauslässt (das wohl eher dich selber schützen soll) bleiben deine Augen. Bei einigen Berufen wird aus Sicherheitsgründen verlangt, dass auch ohne Sehhilfe oder Korrektur ein gewisses Mindestmaß an Sehschärfe vorhanden ist (z.B. auch wenn du beruflich in die Luft willst ;-) ), weil es (angeblich) in gewissen Situationen zu gefährlich wäre auf Sehhilfen angewiesen zu sein. Das wird schon so lange so gehandhabt, dass ich kaum Hoffnung sehe dagegen angehen zu können.
Im Fall der Migräne ja aber wegen der Sehschärfe Nein. !! In der PDV 300 ist alles klar beschrieben.
Deine Augen werden durch eine Klage auch nicht besser ...