Polizei abgelehnt wegen Brille und Migräne

6 Antworten

Da es ein Verwaltungsakt ist, ist der Hinweis auf das Widerrufsrecht wohl vorgeschrieben. Die wollen Dir bestimmt nicht einreden, dass die Klage einen Erfolg haben könnte.

Daß Dich eine Klage da weiter bringt, bezweifle ich. An Deiner Stelle würde ich mich mit der Ablehnung abfinden, Du kannst schließlich niemanden zwingen Dich einzustellen bzw. auszubilden.

Selbst wenn man das Migräne-Thema rauslässt (das wohl eher dich selber schützen soll) bleiben deine Augen. Bei einigen Berufen wird aus Sicherheitsgründen verlangt, dass auch ohne Sehhilfe oder Korrektur ein gewisses Mindestmaß an Sehschärfe vorhanden ist (z.B. auch wenn du beruflich in die Luft willst ;-) ), weil es (angeblich) in gewissen Situationen zu gefährlich wäre auf Sehhilfen angewiesen zu sein. Das wird schon so lange so gehandhabt, dass ich kaum Hoffnung sehe dagegen angehen zu können.

Im Fall der Migräne ja aber wegen der Sehschärfe Nein. !! In der PDV 300 ist alles klar beschrieben.

Deine Augen werden durch eine Klage auch nicht besser ...