Forderung der Rechtsanwaltskanzlei Rainer Haas & Kollegen - was tun?

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Hallo, die RAe Rainer Haas & Kollegen arbeiten sehr eng mit dem Inkassobüro Infoscore zusammen, welches auch in die Schlagzeilen (negativ/unseriös) gekommen ist.

Auch ich empfehle Dir nun ganz dringend ein Einschreiben/Rückschein an diese Kanzlei zu senden, deine Telefonate aufzuzählen mit den jeweiligen Ergebnissen. Gleichzeitig bittest Du um die mehrfach angeforderten Unterlagen, unbedingt aber auch das (angebliche) Urteil und eine Kopie von der auf die Kanzlei ausgestellten Vollmacht.

Alle Forderungen von Rechtsanwälten kannst Du so lange ignorieren bis Du einen Mahnbescheid vom Gericht erhälst. Gegen diesen Mahnbescheid musst Du dann Widerspruch einlegen, denn das zuständige Amtsgericht prüft nicht, ob die Forderung zu Recht besteht. Diese Belehrung steht aber immer auf dem Anhörungsbogen. Wenn darauf nicht geantwortet wird, dann erlässt das Gericht einen Pfändungsbeschluss und der GV kommt bei Dir vorbei.

Dies funktioniert aber nur dann, wenn Du keine unbezahlte Rechnung mehr bei Quelle stehen hast.

VersBerater  15.02.2012, 11:35

Nachtrag: wie ich eben in Deinem Kommentar gelesen habe, beziehen sich die RAe auf einen Kauf aus dem Jahr 2005. Diese Forderung ist längst verjährt, es sei denn es besteht ein rechtskräftiger Titel gegen Dich. Ich befürchte ganz stark, dass Du hier abgezockt werden sollst.

kamida0710 
Fragesteller
 16.02.2012, 21:35
@VersBerater

Naja angeblich, laut Telefonat, gab es ein Gerichtsverfahren...da ich aber nicht anwesend war (weil ich davon gar nichts wusste), wurde ein Gerichtsurteil gefällt, dass ich Zahlen muss, usw. Mir liegt aber weder ein Schreiben bezüglich eines Gerichtstermins oder eines Urteils vor. Ich habe denen jetzt geschrieben, dass ich erst alle Unterlagen zu dem Fall haben will und bis dato keine weiteren Zahlungen anweise! Letzter Satz: " sollte ich weiterhin keine Unterlagen bzw. Nachweise erhalten, werde ich einen Anwalt einschalten!" Zu der Frage ob ich was bestellt habe?! Ja vor ewigen Zeiten ne Waschmaschine (im quelle-Shop in der Nähe), die aber per Nachname bezahlt wurde! Die Waschmaschine existiert auch nich mehr!!! Daher hab ich auch keine Rechnung mehr...das ist nen echter Haken, aber rechnet ja keiner damit das plötzlich und unerwartet nen Brief von einer Anwaltskanzlei ins Haus flattert! Mal angenommen, dass Urteil besteht wirklich (soll auch schon länger bestehen), kann ich dann dennoch dagegen vorgehen? Denn bis kurz vor Weihnachten 2011 wusste ich ja überhaupt nix davon! Und ist schon seltsam und ziemlich untypisch, dass sie 6 Jahre brauchen, um mich "ausfindig" zu machen!!!

VersBerater  16.02.2012, 22:37
@kamida0710

Erst einmal Danke für den Stern. Dann beschäftigen wir uns hier, wenn Du die angeforderten Unterlagen hast. Dann sehen wir einmal weiter was für ein Urteil das sein soll, auf das man sich beruft. Sagen können die viel, beweisen müssen sie es halt auch können. Ich hoffe Du hast auch daran gedacht deren Vollmacht anzufordern. Daran ist schon manche Beitreibung gescheitert. Auch was die Frsit betrifft, erst mal sehen was man Dir schickt, dann meldest Du Dich wieder und wir baldowern das dann aus. Bis dahin alles Gute - und nicht kirre machen lassen.

dibblribbl  10.04.2012, 13:16
@VersBerater

Ich denke mal dass es sich um einen rechtskräftig gewordenen Vollstreckungsbescheid handelt.

Wenn das der Fall ist und dieser nicht wirksam zugestellt wurde, kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.

Insoweit gebe ich die strengen Voraussetzungen zu bedenken, insbesondere die Einhaltung der Notfrist sowie die Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Grundes für die Wiedereinsetzung.

Lass dich anwaltlich beraten, sonst geht das in die Hose. Wenn du finanziell nicht in der Lage bist die Beratung beim Anwalt selbst zu bezahlen, kannst du einen Beratungshilfeantrag beim zuständigen Gericht (Wohnsitzgericht) stellen. Zu der Frage, ob ein solcher Antrag mit einer Bewilligung beschieden wird, kann ich selbstverständlich mangels Angaben zur finanziellen Situation keine haltbare Auskunft geben.

Hatte das selbe Abzock-Verfahren mit Infoscore und Haas und Kollegen aus Baden Baden am Laufen. Echt nervig, die sind meiner Erfahrung nach nicht daran interessiert das Missverständnis aufzuklären. Scheinen einfach mit Drohgebärden Angst machen zu wollen und soviel Geld rauspumpen wie sie können.

Erstmal hast du etwas bei Quelle bestellt und nicht bezahlt? Wenn ja dann ist die Forderung berechtigt. Wenn man etwas kauft und nicht bezahlt, dann muss man rechnen, dass die Forderung eingetrieben wird. Ja und zuerst wird der Anwalt eingeschaltet erst, wenn die Forderung nicht beglichen wird, dann es zum Gericht weiter und irgendwann steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Außerdem müsstest ja wenn du was da gekauft haben ja selbst auch Rechnungen haben und somit die Auflistung. Ruf bei denen nicht mehr an, sondern mach dies schriftlich, dann bekommst auch schriftlich eine Antwort. Schick die Schreiben per Einschreiben/Rückschein, dann kann man nicht mehr sagen, dass du dich nicht gemeldet hast.

kamida0710 
Fragesteller
 14.02.2012, 22:51

das man zahlen muss, wenn man was kauft, ist mir definitiv bewusst. aber wie schon gesagt, ich weiß nicht einmal für was ich über 700€ bezahlen soll...!!!!! und auch im ersten schreiben (zahlungsaufforderung) steht lediglich, dass die RA-kanzlei die quelle gmbh vertritt und halt die forderung offen ist. für was, steht NICHT da und unterlagen existieren nicht....deshalb will ich ja auch diese nachweise!!!! das einzigste was sie mir gesagt haben, dass die forderung aus dem jahr 2005 stammt...und ich denke nicht, dass die solange mit nem gerichtsvollzieher warten!!!!

rosequeeny  14.02.2012, 23:10
@kamida0710

Wie gesagt hast du da was gekauft ja oder nein? Immerhin, wenn eine Forderung von 700 EUR im Raum steht, ist es ja keine Kleinigkeit, die gekauft wurde. Außerdem wieso solange gewartet wurde ist eine andere Frage. Wieso hast du dich überhaupt zunächst auf Ratenzahlungen da eingelassen, wenn du dir einer offenen Rechnung nicht bewusst bist. Wie schon gesagt schreib den Anwalt an und bitte um schriftliche Antwort (Einschreiben/Rückschein) wichtig.

Einfach mal Googlen..sind inkassobetrueger..mein freund hat nie was bestellt oder sonstiges und soll zahlen für nix.

Schreibe die Rechtsanwäte mit Einschreiben / Rückschein an und fordere die Unterlagen an. Nehme in deinem Schreiben Bezug auf deine Telefonate und die Ergebnisse die du mit der Kanzlei ausgehandelt hast. Somit muss die Kanzlei jetzt schriftlich reagieren.