PKH zurück zahlen nach neuer Heirat?

3 Antworten

Hey,

grundsätzlich hat eine neue Ehe keine Auswirkung auf eventuelle Zahlungen deinerseits. Wenn du Unterhaltspflichtig bist bist du es auch dann noch.

Was habt ihr denn vor der Ehe vereinbart? Wenn ihr nichts gesondert festgelegt habt tritt das standart Ehegattensplitting ein. Das heißt dein Anfangsvermögen, Anfangsvermögen des Partners muss ermittelt werden, dann der Zugewinn auf beiden Seiten und letztlich muss der Partner der mehr Gewinn gemacht hat einen Ausgleich zahlen. Unterhaltszahlungen sind nötig wenn der Andere durch die Ehe eingeschränkt war. z.B. Kindererziehung, Hausfrau/mann

Beispiel Ehegattensplitting:

Mann: Anfang 10.000€ Ende: 40.000€ Zugewinn: 40.000-10.000=30.000€

Frau: Anfang: 15.000€ Ende: 30.000€ Zugewinn: 30.000-15.000=15.000€

Zugewinn gesamt: 45.000€

geteilt durch 2 = 22.500€

Differenz zur Frau: 7.500€

Fazit: Mann muss 7.500€ an Frau zahlen

Verständlich? Ihr müsst also eure Vermögenswerte prüfen lassen.

Pandaexpress  21.07.2014, 21:59

Sorry, verlesen und im Thema verrannt. :)

Eine Rückzahlung der erhaltenen Prozesskostenhilfe muss nur dann vorgenommen werden, wenn Sie innerhalb von vier Jahren nach dem Gerichtsverfahren wieder mehr Geld zur Verfügung haben. Dann ist es möglich, dass das Amtsgericht eine zumindest teilweise Rückzahlung der Prozesskostenhilfe in Raten fordert. Diese Raten werden jedoch immer Ihrer jeweiligen finanziellen Situation angepasst, so dass es auch hierbei zu keiner Überforderung Ihrer Haushaltskasse kommen wird. Wichtig für Sie ist es in dieser Hinsicht also, dass das zuständige Gericht vier Jahre lang Ihre finanzielle Situation auf Veränderungen hin überprüfen darf.

Als aktueller Ehemann sind Sie verpflichtet, Ihre Frau, wenn sie es nicht selbst kann, zu unterhalten (sog. Familienunterhalt).

Daher wird Ihr Einkommen bei der Prüfung des Ihrer Frau zur Verfügung stehenden Einkommens und somit bei der Prüfung, ob sich ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verbessert haben, berücksichtigt.

Insoweit ist es unerheblich, ob Sie etwas mit dem damaligen Scheidungsverfahren zu tun hatten oder nicht. Denn es soll die aktuelle und nicht die damalige finanzielle Situation Ihrer Frau überprüft werden. Die finanzielle Situation Ihrer Frau könnte sich ja aufgrund der Ehe mit Ihnen wesentlich verbessert haben.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Muss-der-neue-Ehemann-fuer-die-damalige-Prozekostenhilfe-der-Frau-aufkommen---f216404.html

Ändern sich durch die Eheschliessung die fin Verhältnisse nicht wesentl, entsteht auch keine Zahlungspflicht. Da der neue Ehegatte an dem Scheidungsprozess nicht beteiligt war, kann er auch nicht für die PK haftbar gemacht werden. Grundsätzl ist das Gericht aber verpflichtet regelmässig zu prüfen ob eine Rückzahlung mögl geworden ist.

Grundsatzlich richtig, was mein Vorredner getippt hat, ABER: das Amt prüft nivht nur deune wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern auch die deines Mannes, DENN: wenn du nicht erwerbstàtig bist, steht dir rechtlich von deinem Mann für die Haushaltsführung Geld zu und du hast ihm gegenüber ein Anspruch quf Taschengeld in Hohe von 5% seines Bruttolohnes. (Soweit ich weiß) Die vom Amt können auch noch nach einigen Jahren ankommen; ich spreche aus Erfahrung. LG Elfi96