PfüB bezahlt, Pfändung nicht zurückgenommen?

4 Antworten

Hallo schokolakolade,

das ist ein beliebter Fehler, den Du gemacht hast, nämlich die Gesamtforderung über ein Drittkonto direkt an den Gläubiger zu bezahlen. Dadurch erfährt der Drittschuldner (die Bank) nichts von der Gläubigerbefriedigung. Du kannst Dich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, damit er Dir den überzahlten Betrag zurücküberweist. Gleichzeitig würde ich mir vom Gläubiger die Befriedigung nachweisen lassen und diesen dem Drittschuldner zukommen lassen (auch wenn dieser den Pfüb aufgrund der Auskehrung bereits gelöscht haben dürfte).

Gruß

itasca

das wird sich überschnitten haben. Du weist wer die Pfändung durchgeführt hat, du hast über deine Zahlung einen Beleg, damit lässt sich eine Doppelzahlung beweisen.

eine Rückbuchung deinerseits ist nicht möglich

Du kannst nur Zur Bank gehen den Beleg der Überweisung mitnehmen und auf die Situation hinweisen dass du keinen Rückruf oder Reaktion vom Gläubiger bekommst um die Sperer aufzuheben!

Die Bank soll mit dem Gläubiger Kontakt ausnehmen und eine Kopie der Unterlagen mitschicken.

Mitunter ist es möglich dass die Bank ihm eine Frist setzt wo er, wenn er sich nicht meldet, das Konto freigibt!

Eine Rückbuchung wird nicht möglich sein.

Schreib dem Gläubiger, dass er 1. die Überzahlung an Dich zurückzahlen soll und 2. die Pfändung bei der Bank zurück nehmen muss.

Ansonsten bleibt Dein Konto weiter gesperrt.

Ich würde das an Deiner Stelle per Brief und Postzustellungsurkunde machen. E-Mails können schon mal ignoriert werden.