Pflichtteilanspruch?

4 Antworten

Verstehe ich das richtig, die GbR wurde mit 5 Teilhabern gegründet? Der Einfachheit halber sagen wir mal jeder hatte 20%? Dem Sohn wurden seine 20% abgekauft.

Das würde bedeuten, dass die Eltern 40% der GbR hatten, die dann vererbt würden, von denen der Sohn keinen Anteil ausbezahlt bekommen hat. Darauf steht ihm definitiv ein Erbanteil zu.

Anders sähe es aus, wenn die Anteile der GbR nur von den drei Kindern gehalten worden wären. Dann wäre er beim Ausscheiden ja bereits vollständig für seinen Erbanteil aus den Immobilien ausbezahlt worden.

Soweit meine persönliche Einschätzung.

Gibt es zu der Abfindung einen schriftlichen Vertrag? Da sollte auch der Erbfall Berücksichtigung finden.

Ihr habt dem Sohn den Anteil der GbR abgekauft, so dass die GbR nur noch aus vier Eigentümern besteht. Ist im Prinzip nichts anderes wie der Abkauf eines Miteigentumsanteil bei Bruchteilsgemeinschaft, nur dass bei euch noch der Gesellschaftervertrag berücksichtigt wurde.

Nicht desto trotz bleibt der Sohn ohne Testament ein gesetzlicher Erbe nach seinen Eltern, dem bei Tod eines Elternteils entweder ein Erbteil oder ein Pflichtteil zusteht.

Den Rest beantworten der Anwalt und der Steuerberater, die euch bei Gründung der GbR beraten haben

https://www.rosepartner.de/gbr-gesellschaftsanteil-erben-vererben.html

Streng genommen, kommt das darauf an, was vertraglich festgehalten ist, Fakt ist, wenn das Erbe "ausgezahlt" wurde bekommt er regelmäßig nichts, wenn vom Erbe nichts geregelt wurde, erbt er den Pflichtteil.

Nach meinem Verständnis