Pflicht-Krankenversicherung stuft Kunden auf höchste beitragsebene
Hallo zusammen, Zur Vorgeschichte: bin eine zeit lang obdachlos und arbeitsuchend gewesen und habe keinen Kontakt zur Versicherung gehabt. Nun musste ich ins Krankenhaus und dort stellte sich raus dass ich nicht mehr versichert sei. Die Krankenkasse hat, weil sie mich nicht erreichen konnte, meine Leistungen eingestellt und mich in die höchste beitragsstufe eingestuft. Ergo: ich soll für einige wenige Monate 4600€ zahlen damit die Versicherung wieder in Kraft tritt. Das kann ich natürlich nicht. Gibt es nicht in Deutschland Gesetze die das verbieten? Gibt es in Deutschland keine Versicherungspflicht mehr? Was kann ich tun?
5 Antworten
Wende dich an die Krankenkasse, erkläre, daß du kein Einkommen hast. Und geh zur Arge, beantrage ALG2, dann werden deine laufenden Beiträge übernommen, wie das rückwirkend aussieht weiß ich nicht, aber du kannst mit Arge und KK verhandeln. Auf jeden Fall kann die Kasse die fehlenden Beiträge deinem Einkommen anpassen und dir stunden, bzw. Ratenzahlung gewähren. Gesetze die die Erhebung der Beiträge verbieten gibt es nicht und die Versicherungspflicht bedeutet nicht, daß es kostenlos ist, sondern, wie der Name sagt, daß man verpflichtet ist, sich zu versichern.
Es gibt sogar ein neues Gesetz, das dich ggf. schützt:
Das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" tritt am 1. August 2013 in Kraft. Durch das Gesetz werden Versicherten in bestimmten Fällen die Beitragsschulden erlassen. http://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2013-03/mehr-schutz-bei-beitragsschulden.html
Damit die KK das aber anwendet, mußt du dich in Verbindung setzen und für den entsprechenden Zeitraum dein Einkommen nachweisen. Je nachdem, wie dein Einkommen ausfiel, wird der Beitrag entsprechend gemindert oder erlassen.
Das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" tritt am 1. August 2013 in Kraft.
Dies galt aber nur bis 31.12.2013. Wer sich zwischen 01.08.13 und 31.12.13 meldete, konnte davon profitieren. Ab 01.01.14 gab es dann keine Ausnahme mehr vor Nachzahlungen.
Einmal festgesetzte Beiträge können nur innerhalb eines Monats nach Bescheiderteilung rückwirkend auf die tatsächlichen Einkommensverhältnisse korrigiert werden. Ist diese Frist abgelaufen, kann die einkommensabhängige Beitragsberechnung nur für die Zukunft angesetzt werden, nicht mehr rückwirkend.
Nach Abgabe des Mahnfalls an das Hauptzollamt zur Vollstreckung kann die Krankenkasse weden stunden noch Ratenzahlungen aushandeln, das darf dann nur noch das Hauptzollamt.
Wenn man sich nicht kümmert, ist die jeweilige Krankenkasse per Gesetz dazu verpflichtet, denjenigen in der Höchsstufe einzustufen. Eine Veränderung kann nur für die Zukunft gemacht werden, d.h. schnellstens zur Krankenkasse und das Einkommen offen legen. Und zur ARGE, um dort Leistungen zu beantragen, denn die zahlt frühestens ab Antrag. Die Beitragsschulden haben Sie nun, leider, denn ja, es gibt in DE die Versicherungsplicht, deswegen haben Sie ja jetzt die Schulden. Ihre bisherige Kasse muss für die Kosten des Krankenhauses aufkommen. Tun können sie nichts außer sich mit der Kasse auf eine Ratenzahlung zu einigen und in Miniraten die Beitragsschulden abzustottern. Klagen nützt nichts ist alles schon vom BSG entsprechend beurteilt worden.
Hallo,
seit 2007 bzw. 2009 ist jeder in Deutschland verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben.
Die Beitragshöhe richtet sich aufgrund § 240 SGB V nach der Höhe der Bruttoeinnahmen. Der Mindestbeitrag liegt bei ca. 160 Euro monatlich. Wenn die Einnahmeanfragen der Krankenkasse nicht beantwortet werden, setzt die Krankenkase den Höchstbeitrag von ca. 700 Euro monatlich fest. Gegen diesen Bescheid kann man innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen. Am besten prüfen, ob evtl. noch ein Widerspruch gegen die Beitragshöhe möglich ist. Tipps gibt es ggf. hier:
patientenberatung.de
Dafür bin ich mir ganz einfach zu fein Dann muss man jetzt die Konsequenzen tragen. Alles hat seinen Preis, auch die eigene Einstellung.
Gruß
RHW
Du hättest dann wohl zumindest mal beim Arbeitsamt vorstellig werden müssen, die dann die Versicherung für dich übernommen hätten.
Ob das in deinem Fall nun alles rechtens ist, wird dir wohl nur ein Fachanwalt sagen können.
Und jetzt muß Du nur sagen, Du hättest keine Zeit gehabt. Vom Amt wirst Du bestimmt Geld bekommen haben. Da hättest Du Dich erkundigen müssen, ob Du krankenversichert bist. Wie kann ein Mensch sowas schleifen lassen, was so wichtig ist. Jetzt hast Du die Quittung bekommen.
Zu den Beweggründen ich habe jahrelang gearbeitet, 1 jahr alg1 bezogen und danach sollte ich Hartz beziehen. Dafür bin ich mir ganz einfach zu fein. Habe mich monatelang selbst über Wasser gehalten was schwer genug war. Noch dazu KV ist nicht drin gewesen. Mehr brauch ich garnicht zu sagen bin kein sozialschmarotzer. Fass dir erstmal selbst an die Nase bevor du Menschen verurteilst, führ dir vor Augen dass es für alles gewisse Lebenssituationen geben kann. Mach die Scheuklappen ab du IQ Bestie.
bin kein sozialschmarotzer.
Jeder, der nicht in die Solidargemeinschaft einzahlt, obwohl er das müsste ist ein Sozialschmarotzer, weil er der Solidargemeinschaft die Beitragszahlungen vorenthält.
Danke für diese, einzige, ordentliche Antwort. Ich kann also nur auf Kulanz der KK hoffen.