Pfand-Plastikflasche nicht zurückgenommen, da "Nicht in unserem Sortiment" - ist das legal?

11 Antworten

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Erstmal ein Lob an Mismid für die einzige richtige Antwort bis jetzt und den Einsatz die falschen Antworten zu korrigieren.

Hier aber nochmal eine Zusammenfassung von mir

Ob es richtig oder falsch ist eine bestimmte Flasche abzulehnen hängt davon ab um was für eine Flasche es sich handelt. Handelt es sich um eine Einweg-Pfandflasche (mit dem DPG-Pfandlogo über dem EAN-Code) muss jedes Geschäft diese zurücknehmen das auch Einweg-Pfandflaschen desselben Materialtyps verkauft. Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche unter 200m² beschränkt sich die Rücknahme auf Flaschen derselben Marken die es verkauft (unabhängig von der Größe).

Geregelt wird das Einwegpfand im §9 der Verpackungsverordnung (VerPackV).

Für Mehrweg gibt es keine gesetzliche Regelung, das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Grundsätzlich wird es jedoch so gehandhabt, daß jedes Geschäft nur Mehrwegflaschen der gleichen Form, Farbe und Größe zurücknimmt die es auch im Sortiment hat, da Mehrwegflaschen meist in Kästen geliefert/verkauft werden und das Geschäft deshalb auch nur die passenden Flaschen zu den jeweiligen Kästen annehmen und zurückführen kann.

Wie gesagt, so wird es i.d.R. gehandhabt, in Wirklichkeit ist das Mehrwegsystem aber noch viel komplizierter, bzw. im Grunde ist gar kein Geschäft überhaupt verpflichtet Mehrwegflaschen zurückzunehmen oder überhaupt Pfand zu verlangen. Und dann muss man noch zwischen Einheits- und Individualflaschen unterscheiden usw. aber das ist eine andere Geschichte. Ich denke deine Hauptfrage sollte hiermit beantwortet sein. Falls doch noch Fragen offen sind, stell sie ruhig.

Es gibt seit 2006 eine Rücknahmepflicht für alle Pfandflaschen, egal, wo sie gekauft wurden. Davon ausgenommen sind nur kleine Einzelhändler mit einer geringeren Fläche als 200 qm. Ich glaube nun nicht, dass eine Kaiser's Filiale darunter fällt ;-) und würde dort jemanden darauf ansprechen. Das Gesetz wurde ja nicht aus Langeweile erlassen, sondern um die Sache mit den Pfandflaschen für den Verbraucher zu erleichtern.

http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/doc/36956.php

Mismid  12.04.2012, 15:26

das ist falsch! Das gilt nur für die jeweiligen Systeme! Ein Laden der keine Mehrwegpfandflaschen verkauft muß auch keine zurücknehmen. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich alleine auf Kunsstoffeinwegpfandflaschen. Und umgekerht gilt das gleiche. Steht ja auch in deinem Link! Gilt nur Für Einwegflaschen des jeweiligen Materials. Also für Metall und Glas gilt wieder etwas anderes

Hallo Verwndler,

ja es ist legal. Du musst die Flaschen dann dort abgeben wo Du sie gekauft hast. Das hat damit zu tun, dass die Automaten z.B. 1L. Colaflaschen nicht von1,5L. unterscheiden können.

Gruß

Mikaele

Mismid  12.04.2012, 15:30

es hat nichts mit der Größe zu tun!

ja das ist in Ordnung! Die Falschen müssen em System angehören der verkauft wird. Zum Beispiel Coca Cola Mehrwegflaschen müssen nur dort angenommen werden wo sie verlauft werden. Wenn das Geschäft Coca Cola Einwegflaschen verkauft müssen die nicht zurückgenommen werden und umgekehrt usw..... Du liegst also falsch

Danip2212  12.04.2012, 15:57

ne lies doch mal das Gesetz! Da steht nur etwas von Einwegflaschen innerhalb des gleichen Materials (Also Kunnstoff, Glas oder Metall). Mehrwegflaschen sind davon nicht betroffen.


Sag mir mal kurz, wo ich das finde. Ich wollte es gerne nachlesen, finde aber den gesetzestext nicht

Danip2212  12.04.2012, 16:09
@Mismid

Danke schön

Da steht zwar nichts zum Mehrwegpfand, aber das hab ich mir schon selbst ergoogelt.

Die müssten eigentlich alle zurücknehmen, Pfand ist Pfand. Allerdings: Das sind 25 Cent! Das ist ja jetzt wohl kein riesiges Problem^^

Mismid  12.04.2012, 15:22

Die Antwort ist falsch!