Person will mich abschleppen lassen?
Folgende Situation.
Wir haben geringe Parkplätze. Ich bin ein guter Kunde vom Restaurant um die Ecke und darf seinen Parkplatz ums Haus, das beschildert mit seinem Namen ist, nutzen. Vorallem weil keiner diesen Platz benutzt.
Seid 3 Monaten schon ohne Probleme. Jetzt hing ein Zettel an meinem Auto, das ich hier nicht parken dürfte und er/sie mich abschleppen lassen.
Den Betreiber vom Restaurant habe ich angefragt und er meinte ich darf weiter dort parken.
Kann die Person mich einfach abschleppen lassen, wenn er kein Anrecht auf den Parkplatz hat.
2 Antworten
Ja, wenn er die Kosten bezahlt.
Du hast ja deine Genehmigung dort zu parken. Eben mündlich. Wenn er eine Schlepper Firma beauftragt werden die eventuell das abschleppen übernehmen, wenn das Nummernschild nicht übereinstimmt.
Allerdings zahlt die Kosten erstmal der Auftraggeber. Und dabei wird's wohl auch bleiben.
(Ich schätze stark das der Parkplatz des Restaurantbesitzers gemietet ist. Und der Zettel kam vom Vermieter, der das Auto nicht kennt. Ansonsten ergibt es keinen Sinn.)
Ja genau das werden wir morgen machen. Gute idee
Tatsächlich ist es nur das Schild mit dem Namen des Restaurants. Der Parkplatz gehört dem Laden.
Der Zettel kommt von irgendeinem Bewohner der viel Zeit hat. Und wahrscheinlich ein trauriges Leben führt
also der klebt den zettel an das auto? auf den lack? mit irgend einem ungeeigneten kleber oder weichmacher? Na hoffentlich ist das keine versuchte sachbeschädigung oder so ähnlich (§ 303 StGB), und nicht das dir exakt an der stelle der lack weggefressen wird von der herbst-sonne. Das könnte übel ausgehen für den jenigen der unbefugt fremdes eigentum beschädigt auf die weise, und wenn es nur der versuch solch einer straftat wäre ;)
und wenn da nur reste vom kleber zurück bleiben, ist das schon nicht mehr der original zustand
Mhhh. Ja schitt, so hab ich da gar nicht drauf geachtet. Da muß sich direkt schauen, nicht das mein Lack abgeht und rost entsteht.
Guter Gedanke
pass da bitte gut auf .. Lack ist zwar eine schutzschicht -- aber nicht gegen vandalismus.
Hatte mal eine ähnliche Situation.
Auf Anweisung meines Vermieters mußte ich mein Auto vor der Garage parken, was dadurch um 30 Zentimeter in die Wendeplatte ragte. Für den Nachbarn war das ein großes Problem, er wollte mir verbieten so zu parken und drohte mir damit mein Auto abschleppen zu lassen. Eine Ortsbeschtigung durch die zuständige Polizei aus den Nachbarort ergab, es bestünde keinerlei Veranlassung mein Auto abschleppen zu lassen. Den Nachbarn beeindruckte dies überhaupt nicht, die Polizei aus dem Nachbarort hätte hier nichts zu sagen und wenn die Polizei mein Auto nicht abschleppen lasse, werde er selber ein Anschleppunternehmen damit beauftragen, die Kosten mir in Rechnung stellen und mein Arbeitslosengeld II pfänden lassen. Einer der beiden örtlichen Abschleppunternehmer sagte mir unter den gegebenen Umständen zu, mein Auto nicht abzuschleppen. Der andere meinte, wenn mein Nachbar ihn beauftage mein Auto abzuschleppen, müsse er dies tun. Ich machte ihm unmissverständlich klar, wenn er im Auftrag meines Nachbarn mein Auto von einem fremden Grunfstück abschleppe, bekomme er von mir eine Anzeige wegen Diebstahl.
also ist es taktisch klug, sich die erlaubnis zum parken schriftlich geben zu lassen, denn dann kann man, egal wer da ankommt mit einer rechnung, einfach zeigen das die unberechtigt ist, wenn das auto abgeschleppt wurde.
oder so ähnlich