Pensionsansprüche als getrennt lebende Ehefrau

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schau zunächst mal ins Beamtenversorgungsgesetz ab § 16 und danach in das enstprechende Beamtenversorgungsgesetz Deines Bundeslandes.

Tante Gockel wird helfen.

Ja, hast du. Auch wenn ihr dann geschieden seid, hast du Anspruch auf einen Teil der Pension. Nämlich den Teil, den er in diesen Jahren zwischen eurer Hochzeit und Scheidung erwirtschaftet hat.

Hallo. Ihr seid verheiratet jedenfalls noch. Also hast du ohnehin jetzt alle Rechte wie gehabt.

Sollte er versterben erhälst du die volle Rente die eine Ehefrau eben zusteht. Auch wenn ihr getrennt lebt. Hat nichts damit zu tun. kann ja ein zweiter Wohnsitz sein wie eine Wochenendwohnung. Bist du geschieden stehen die Anteilig ein Rentenanteil zu. Habt ihr das denn angemeldet, dass ihr getrennt lebt? Wenn ja steht dir auch Unterhalt zu wenn du nicht arbeitest. Wenn nicht einigt man sich selbst wie ihr 2 Mieten bezahlt und zurecht kommt. Was für eine Frage? Tammy

Solange der Ehevertrag besteht, hast Du auch den vollen Anspruch!

Ey,

natürlich gilt der Anspruch, die Trennungsphase zählt nur insofern, das jetzt einer von euch beiden die Scheidung einreichen könnte! Und wenn die ARGE-Mitarbeiterin das nicht weiß, dann sitzt da eindeutig die falsche Person auf dem Drehstuhl, während eine andere qualifiziertere Person auf der Strasse sitzt.

LG