Partnerin?

4 Antworten

Wenn ihr eine Wohnung als gemeinsamen Haushalt habt vermutlich ja, sonst ab 200 nein.

so würde ich es verstehen

Keks9753 
Fragesteller
 05.01.2021, 21:01

Aber sie können doch ned jeden verbieten die Lebens Partnerin nicht sehen zu dürfen :o

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sarah3  05.01.2021, 21:06
@Keks9753

Doch. Wie gesagt einfach dort anmelden und gut ist.

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hallohalli573  14.01.2021, 22:09
@Keks9753

hey, habe das selbe problem. dort wo ich lebe, sowie der wohnsitzt meins freundes haben beide über 200. allerdings fahre ich morgen dennoch zu ihm. oft wird geschrieben, dass der partner als grund zählt, die 15km zu überschreiten. und ehrlich gesagt..wie du auch sagtest.. können die es einem nicht verbieten.. da bekommt man ja depressionen.,. ich denke wenn man sich sonst an alles andere hält, sehe ich das nicht ein.. sehe ja NUR ihn in der letzen zeit, sonst niemanden. also..

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sarah3  16.01.2021, 20:44
@newMental12

Jein, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist schon deutlich mehr als freund

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newMental12  16.01.2021, 20:46
@sarah3

doch es steht da Partner einer nihtehelichen Lebensgemeinschaft oder nicht man darf den Partner besuchen

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sarah3  16.01.2021, 20:49
@newMental12

Eben Lebensgemeinschaft, d.h. gemeinsamer Haushalt. Lebensgemeinschaft != Freund

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newMental12  16.01.2021, 20:54
@sarah3

du hast gesagt man darf den Partner nicht besuchen

aber wie es zu lesen ist darf man seinen Bezeihungspartner besuche egal wo oder wie weit weg er wohnt es gilt als trifftiger grund

es muss kein gemeinsamer haushalt sein

sonst würde man vermütlich zusammen wohnen

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sarah3  16.01.2021, 20:58
@newMental12

Nein Lebensgemeinschaft steht da, dass heisst Haushalt und ja man kann trotzdem noch eine eigene Wohnung haben

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newMental12  16.01.2021, 21:09
@sarah3

Besuch bei Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen. Ein Besuch ist bei diesen Personengruppen also auch außerhalb der 15-Kilometer-Entfernung unter Einhaltung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkung (Haushalt plus eine Person) möglich.

Bedeutet ich dürfte z.B. meine Vater oder jeden anderen besuchen wenn jemand Krank ist und ich komme um zu helfen

Und wenn ich z.B behaupte das ich mit meinem Partner in einer Lebensgemeinschaft eingetragen bin wenn es auch nur ein Freund ist wird die Polizei sicher nicht dem nachgehen

Man kann sich einfach rausreden

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Wieso zieht ihr denn für die Zeit nicht zusammen? Dann gibt es keine Probleme.

Denn so weit ich weiss ist es kein Grund nein...

Wenn ihr über dem Wert liegt: Nein kein triftiger Grund und treffen verboten

sarah3  05.01.2021, 20:47

Gemeinsamen Haushalt gründen (Anmeldung sollte reichen).

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LePetitGateau  05.01.2021, 20:52
@sarah3

Je nach Bundesland geht das nicht online und krieg mal da einen Termin bei Behörden ;) Aber ja wäre eine Lösung

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sarah3  05.01.2021, 21:03
@LePetitGateau

Innerhalb des bundeslandes sollte es idR gehen. Bei unserer OV kommt man schnell dran.

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sarah3  05.01.2021, 21:07
@LePetitGateau

Und erstmal wird im Zweifelsfall auch die ohnehin benötigte Bescheinigung des Vermieters reichen!

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LePetitGateau  05.01.2021, 21:09
@sarah3

Stimmt! Vermieterbescheinigung benötigt man ja inzwischen auch. Das macht es noch zusätzlich viel schwerer

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sarah3  05.01.2021, 21:12
@LePetitGateau

Ne einfacher, weil die geht (muss AFAIK) schnell gehen und die sollte bei ner Kontrolle erstmal langen!

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sarah3  05.01.2021, 21:22
@LePetitGateau

Da man sich innerhalb von 14 Tagen anmelden muss, müssen die Vermieter es zeitnah ausstellen.

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