Parken im Halteverbot (Zeichen 283) mit Parkausweis für Behinderte?

Halteverbot (Zeichen 283) - (Behinderung, Schwerbehindertenausweis, Parkverbot) Parkausweis für Behinderte - (Behinderung, Schwerbehindertenausweis, Parkverbot)

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Nein 75%
Ja 25%
Vielleicht 0%
Weiß ich nicht 0%
Ja, aber nur zum Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen 0%
Möchte ich nicht sagen 0%
Informiere dich bitte selber 0%

6 Antworten

Nein

Ich bin wie peterklaus der Meinung das du da nicht parken darfst. Du solltest vieleicht mal die Sondergenehmigung durchlesen die es zu dem Parkausweis gibt, da sind alle Ausnahmen aufgelistet. Da steht zwar etwas von Parken in einer Ladezone aber nichts davon das man Halteverbot( Zeichen 283) parken darf. Ich habe selber so eine Parkausweis aber ich parke niemals da wo das Zeichen 283 steht. Grundsätzlich gilt wenn es in der Ausnahmegenehmigung nicht ausdrücklich erwähnt ist darfst du es nicht.

nein! Der parkausweis berechtigt dich lediglich behindertengerechte Parkplätze zu nutzen, die entsprechend gekennzeichnet sind. Aber nicht im absolutem Haltverbot zu parken.

dass man mit einem Behindertenausweis 3 Stunden im Absoluten stehen darf wäre mir neu

Berliner1987 
Fragesteller
 17.07.2011, 02:20

Ich meinte aber auch nur mit Zusatzzeichen "Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei".

Vielen Dank dir eXodus86

Anton96  17.07.2011, 15:50
@Berliner1987

Auch dann nicht. Es handelt sich in dem Fall um keine Ladezone. Kleiner Tip du kannst beim zuständigen Ordnungsmat nachfrage die können dir da zuverlässig Auskunft geben ( hoffe ich zumindest :-) ).

Nein

http://www.intakt.info/93-0-parkerleichterung.html#beachten also definitiv gilt hier dasselbe wie für ein PKW ohne Ausweis.

Ja

Ich habe mich selber bei der Straßenverkehrsbehörde in Berlin (Spandau) erkundigt und man darf im Halteverbot (Zeichen 283) mit Zusatzzeichen "Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei" bis zu 24 Stunden parken.

Anton96  15.08.2011, 13:19

Ist das eine Berliner Sonderregelung oder gilt das generell?

Hallo, nein im absoluten nicht. Aber im eingeschränkten. Da dürft ihr 3 Stunden parken. Liebe Grüße feenzauber2005