Parken im E-Kreuzungsbereich
Habe ein Mietshaus. Da parken immer 2Kombis im T einer Kreuzung. Durchgehende Straße von Nord nach Süd bildet die waagrechte vom T. Die senkrechte vom T kommt von Süd. Die 2 Kombis parken in der Waagrechte. Die Süd-Einmündung streckt genau zwischen die 2 parkenden Kombis. Dürfen die Kombis da stehen? Wenn jemand von der Einmündung Süd kommt und links abbiegen will gibt es Schwierigkeiten wenn jemand von Nord kommt. Kann ich vom Mieter verlangen, dass die Kombis dort nicht parken dürfen? Es sind gewerbliche Kombis. Danke für Antworten!
5 Antworten
Das heißt also, die T-Einmüdnung befindent sich fast am Nordpol. ;))
Denn wenn die Waagerechte von Nord nach Süd geht und die senkrechte auch von Süd kommt, ging es nicht anders. :P
Ok, lassen wir mal die Himmelsrichtungen^^. Wo genau parken die Fahrzeuge? Auf der durchgehenden Seite oder auf der anderen Seite, der Seite von der Einmündung? Ergo wie auf Bild 1 oder auf Bild 2?
Parken sie so wie auf Bild 1 kannste nichts machen, parken sie so wie auf Bild 2 halten sie die 5 m Abstand nicht ein (Gehweg der Einmündung zählt mit) - da wäre das Ordnungsamt zuständig.
Das heißt also, die T-Einmüdnung befindent sich fast am Nordpol. ;))
Lach! Genau das kam mir auch in den Sinn :-)
DH für den "Rest" der Antwort.
Wenn dann da nicht Parken explizit verboten ist (durch Schild, Ausfahrt, abgesenkter Bordstein), dann dürfte an der Stelle sogar zwischen den Beiden noch einer parken.
Die 5 m-Regel gilt nur auf der Seite der Einmündung, nicht aber gegenüber.
Hm, nicht so ganz:
StVO §12 Halten und Parken
"(1) Das Halten ist unzulässig 1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, ...
(3) Das Parken ist unzulässig ... 3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, ..."
Ist jetzt die Frage, wie schmal bzw. unübersichtlich es dann wird. Sollte die verbleibende Fahrbahnbreite unter 3,00 m liegen, dürften die Kombis da auf jeden Fall nicht parken.
Nun, dass die Restfahrbahnbreite über 3 m liegt, davon gehen wir doch mal aus. ;)
Im Übrigen schrieb ich ja "Wenn dann da nicht Parken explizit verboten ist"
Wenn das eine öffentliche Straße ist kannst du nichts verlangen.
Wende dich an das Ordnungsamt.
es ist völlig egal, wie die kreuzung verläuft.
der vom mündungsbereich, also den ecken muss ein mindestabstand gehalten werden.
kann man ergoogeln.
du kannst es fotografieren und deinem ordnungsamt zumailen, die kommen dann mal vorbei
Wenn Du mit "durchgehende Straße" eine vorfahrtberechtigte Straße meinst, weiß ich nicht, wo das Problem ist - wer aus der Einmündung kommt, muss doch sowieso auf jeden Fall warten, egal woher sonst ein Wagen kommt...
Sie parken wie Bild 1