parken?

2 Antworten

Von Experte Raven751 bestätigt

Es gilt ein absolutes Halteverbot nach rechts von Mo. - Fr. 8.00 - 17.00 Uhr und Sa. von 7.00 - 14.00 Uhr. Sonntags gilt das Halteverbot nicht.(Sonntags darf jeder überall parken).

Nach links gilt von Mo. - Fr. 9.00 -22.00 Uhr und Sa. von 9.00 - 18.00 Uhr Parken erlaubt mit Parkschein oder Anwohnerausweis Zone 86

Nach rechts gilt, dass parken nach den bereits genannten Sperrzeiten bis 22.00 Uhr unter der Woche und bis 18.00 Uhr am Sa. geparkt werden darf mit Parkschien oder eben Anwohnerausweis Zone 86.

In der Zeit von 22.00 - 8.00 (9.00) Uhr unter der Woche und in der Zeit von Sa. 18.00 - Mo. 8.00 dürfen auch Autos parken ohne Parkschien und ohne Anwohnerausweis.

Junge19245 
Fragesteller
 19.10.2023, 15:10

Das mit links & rechts bedeutet doch ende oder anfang einer parkzone ?

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Junge19245 
Fragesteller
 19.10.2023, 15:39
@Apokailypse

1. Das Schild ganz oben bedeutet doch ende einer absolutes Halteverbot ? 

2. unten rechts ende fürs Parken von Mo-Fr 17-22H Sa 14-18H. 

Das Ende des erlaubten Parkens wird auf der rechten Seite der Straße durch ein P-Schild mit einem nach rechts weisenden Pfeil gekennzeichnet.

3.Ganz unten links das schild.

Der Anfang des erlaubten Parkens wird für die rechte Seite der Straße mit einem nach links weisenden Pfeil rechts neben dem “P” gekennzeichnet.

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Naja, das sind die Öffnungszeiten, bzw. wann und wo du parken darfst. Für die Zone 86 brauchst du einen Parkschein, oder einen Bewohnerausweis d.H. du darfst nur hier parken, wenn du hier wohnst oder du einen Parkschein besitzt.

LG Dave

Woher ich das weiß:Recherche