Paragraph für Kostenrückzahlung einer Umschulung an die Arbeitsagentur

2 Antworten

suche verzweifelt den Paragraphen der die Kostenrückzahlung einer Umschulung an die Abeitsagentur regelt. Bin mir absolut sicher davon gelesen zu haben aber finde in meinen Unterlagen (Umschulungsvertrag, Eingliederungsvereinbarung, ...) und auch im Netz selbst nach stundenlanger Suche leider garnichts passendes..

Wenn es keinen § gibt, ist es zumindest eine individuelle Vereinbarung die durchaus rechtens ist.

Hier ein Link, dort steht, was man machen kann/sollte, bzw. wann keine Rückzahlung geleistet werden muss:

http://ratgeber-umschulung.de/fragen/kann-ich-eine-umschulung-abbrechen/