Paragraph für Kostenrückzahlung einer Umschulung an die Arbeitsagentur
Hi,
suche verzweifelt den Paragraphen der die Kostenrückzahlung einer Umschulung an die Arbeitsagentur regelt. Bin mir absolut sicher davon gelesen zu haben aber finde in meinen Unterlagen (Umschulungsvertrag, Eingliederungsvereinbarung, ...) und auch im Netz selbst nach stundenlanger Suche leider gar nichts passendes...
Gibt es überhaupt so einen Paragraphen oder ist das individuell geregelt? Beziehe AlG II, habe 50% Behinderung und werde höchstwahrscheinlich in den nächsten Tagen aus der Umschulung geworfen.
Danke!
2 Antworten
suche verzweifelt den Paragraphen der die Kostenrückzahlung einer Umschulung an die Abeitsagentur regelt. Bin mir absolut sicher davon gelesen zu haben aber finde in meinen Unterlagen (Umschulungsvertrag, Eingliederungsvereinbarung, ...) und auch im Netz selbst nach stundenlanger Suche leider garnichts passendes..
Wenn es keinen § gibt, ist es zumindest eine individuelle Vereinbarung die durchaus rechtens ist.
Hier ein Link, dort steht, was man machen kann/sollte, bzw. wann keine Rückzahlung geleistet werden muss:
http://ratgeber-umschulung.de/fragen/kann-ich-eine-umschulung-abbrechen/
"Natürlich müssen ALG 2 Empfänger die Kosten der Umschulung (teilweise) zurückzahlen, wenn sie SCHULDHAFT die Umschulung abbrechen"
Hab nur das gefunden. Am besten, Du fragst im Jobcenter oder in einer Beratungsstelle für ALG-II-Empfänger nach.