Pacht bar bezahlt, Quuttubg weg. Verpächter schreibt Rechnung

2 Antworten

Was soll man da groß machen? Hier steht Aussage gegen Aussage, und falls es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, dann geht es nur um die Glaubwürdigkeit. Wenn es keine Beweise gibt, dann braucht ihr schon einen sehr guten Anwalt, oder ein Appell an die Ehrlichkeit euren Verpächters löst die Situation auf.

Pech gehabt! Sollte man meinen!

Wenn Ihr immer cash bezahlt habt, dann gibt es überhaupt keine Eingangs-Buchung. Hier steht Aussage gegen Aussage. Seine Behauptung gegen Eure Behauptung. Vor Gericht bleibt jeder auf seinem Schaden sitzen.

Wenn ihr cash eingezahlt habt, wird es schon schwieriger. Er hat regelmäßige Eingangs-Buchungen, außer für 2013 und 2014. Diese Regelmäßigkeit lässt darauf schließen, dass tatsächlich ein Säumnis Eurerseits vorliegt, sofern ihr nicht das Gegenteil beweisen könnt. Ihr müsst wissen, wo ihr die Einzahlungen angewiesen habt (bei welcher Bank oder Postamt). Dort könnt ihr Euch dann (gegen Gebühr) die notwendigen Bestätigungen holen.

Wenn ihr die Pacht überwiesen habt, dann gibt es ja dafür verschiedene Nachweise. Zum Einen Eure Kontoauszüge und zum anderen die Bankdaten, die Euer Kreditinstitut 30Jahre aufbewahren muss. Gegen entsprechende Bearbeitungsgebühr kann man sich dort fehlende Kontoauszüge duplizieren lassen.