P-Schein nach Neuerteilung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zu Erteilung eines P-Scheins sollen immer zwei Jahre Besitz vorliegen, bei Neuerteilung 1 Jahr. § 48 (4) Nr. 5 besagt, dass innerhalb der letzten 5 Jahre 2 Jahre Besitz erforderlich ist. Die Voraussetzung scheint bei dir ja gegeben.

Zum einen gilt das neue Ausstellungsdatum,  zum anderen musst du für den P-Schein auch ein Führungszeugnis vorlegen - und darin ist der Entzug der FE wegen Trunkenheit am Steuer vermerkt.

Daher wird dir keine Behörde einen P-Schein ausstellen.

P.S. Probezeit gibt es aber keine neue, sondern es wird die Restzeit vor dem Entzug übernommen.

dayov 
Fragesteller
 20.08.2017, 15:09

Also kann ich niemals einen P-Schein machen ?

clemensw  21.08.2017, 15:29
@dayov

Zumindest nicht so lange der Eintrag im Führungszeugnis bzw. in der Führerschein-Handakte besteht.

Und jetzt sei mal bitte realistisch: Würdest Du jemandem, der besoffen gefahren ist, ein Bus oder Taxi anvertrauen?

dayov 
Fragesteller
 23.08.2017, 03:12

Ich hab gehört das es nach 90 tagessätzen oder sowas ins führungszeugnis kommt hatte nur aufbauseminar und 9 monate entzug keine geldstrafe oder so

welches Ausstellungsdatum steht am FS? Sind  noch keine 2 Jahre um

dayov 
Fragesteller
 20.08.2017, 13:43

Hatte ihn 2014 im mai bekommen
Und im juli 2016 entzogen
Und jetzt ohne mpu neuerteilung gehabt
Ist sehr wichtig danke schonmal für die antwort

dayov 
Fragesteller
 20.08.2017, 13:44

Auf dem neuen steht 31.7. aber zuvor war ich ja über 2 jahre im besitz

peterobm  20.08.2017, 13:44
@dayov

dein Alter existiert nicht mehr - der ist geschrottet - es zählt nur dein Neuer

dayov 
Fragesteller
 20.08.2017, 13:48

Also kann ich es mit dem P-Schein vergessen

dayov 
Fragesteller
 20.08.2017, 13:54

Also die verlängerte probezeit vom letzten schein ist auch nicht mehr da sondern wieder nur 2 jahre ?