P-Schein nach Neuerteilung?
Hab nach 2,5 jahren Führerschein entzug gehabt wegen trunkenheit hab den F-Schein nach 9 monatigem fahrverbot wieder erhalten
Kann ich direkt den P-Schein machen weil dort steht ja das man 2 jahre im besitz des f-scheins klasse B sein sollte ?
3 Antworten
Zu Erteilung eines P-Scheins sollen immer zwei Jahre Besitz vorliegen, bei Neuerteilung 1 Jahr. § 48 (4) Nr. 5 besagt, dass innerhalb der letzten 5 Jahre 2 Jahre Besitz erforderlich ist. Die Voraussetzung scheint bei dir ja gegeben.
Zum einen gilt das neue Ausstellungsdatum, zum anderen musst du für den P-Schein auch ein Führungszeugnis vorlegen - und darin ist der Entzug der FE wegen Trunkenheit am Steuer vermerkt.
Daher wird dir keine Behörde einen P-Schein ausstellen.
P.S. Probezeit gibt es aber keine neue, sondern es wird die Restzeit vor dem Entzug übernommen.
Zumindest nicht so lange der Eintrag im Führungszeugnis bzw. in der Führerschein-Handakte besteht.
Und jetzt sei mal bitte realistisch: Würdest Du jemandem, der besoffen gefahren ist, ein Bus oder Taxi anvertrauen?
Ich hab gehört das es nach 90 tagessätzen oder sowas ins führungszeugnis kommt hatte nur aufbauseminar und 9 monate entzug keine geldstrafe oder so
welches Ausstellungsdatum steht am FS? Sind noch keine 2 Jahre um
Hatte ihn 2014 im mai bekommen
Und im juli 2016 entzogen
Und jetzt ohne mpu neuerteilung gehabt
Ist sehr wichtig danke schonmal für die antwort
Auf dem neuen steht 31.7. aber zuvor war ich ja über 2 jahre im besitz
dein Alter existiert nicht mehr - der ist geschrottet - es zählt nur dein Neuer
Also kann ich es mit dem P-Schein vergessen
Also die verlängerte probezeit vom letzten schein ist auch nicht mehr da sondern wieder nur 2 jahre ?
Also kann ich niemals einen P-Schein machen ?